alsame
War auf meinen Kleinen krank geschrieben. Nun habe ich weniger Krankengeld bekommen, als mir vom Gehalt abgezogen wurde. Nun wurde mir heute von unserer Personalsachbearbeiterin gesagt, dass es normal wäre, weil Krankengeld immer weniger ist. Ist es richtig? alsame
Ja, das stimmt. Ich will mich nicht mit den Prozentzahlen festlegen, aber ich meine es sind 70% vom vorheringen Brutto.
Wenn man selbst krank ist, bekommt man nach 6 Wochen Krankengeld (was weniger ist). Aber wenn man auf sein Kind krank geschrieben ist auch?
Ja, das ist normal! Bei Kind krank gibt es halt sofort Krankengeld. mir fehlten pro Tag immer so ca. 20 Euro. Es werden davon auch Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, daher ist der ausgezahlte Betrag niedriger. Und du bist dann verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen, da es sich um Lohnersatzleistungen handelt.
Ja, das ist richtig. Der Prozentsatz liegt bei ca 70% des Netto, analog normales Krankengeld. Auch deswegen nehme ich ungerne solche Tage, denn die Arbeit muss ich so oder so erledigen, und da wir nur Verzrauensarbeitszeit haben ist es sowieso meine Sache wann ich die Arbeit erledige. Dann jongliere ich lieber mit den Tagen wenn Kinder krank und bekomme mein volles Gehalt für meine vollständige Arbeit.
Wie die anderen schon gesagt haben, das ist normal, da von der Krankenkasse nur der Krankengeldbetrag übernommen wird und das sind nur ca. 70% und auch das nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Mein Arbeitgeber ist allerdings kulant und so bekomme ich während Kind-krank-Tagen ganz normale Entgeltfortzahlung, das liegt im Ermessen des Arbeitgebers. LG Nini
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit