cuppy
Hallo ihr Lieben, ich mache mir mal weitere Gedanken. Als Grundlage für das Elterngeld und das Mutterschaftsgeld gilt ja das Nettoeinkommen, richtig? Wenn nun aber das eigentliche Nettoeinkommen noch einmal um einen freiwilligen Betrag (VWL) um 40 € geschröpft wird, zählt dann nun der Wert vor Abzug der 40 € oder nach Abzug der 40 €? Bei mir werden beide Beträge als Netto auf der Monatsabrechnung ausgewiesen... und eigentlich gehe ich davon aus dass Vater Staat natürlich nicht interessiert dass ich mich mit den VWL-Leistungen ja im Alter selbst absichere und er dann ohnehin den Betrag abzgl. der 40 € als Grundlage nehmen wird. Sehe das ich das richtig oder nicht? Lieben Gruß :)
...das vor dem Abzug der freiwilligen Abzüge. Gruß, Speedy
danke dir :)
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