Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich habe nach der Elternzeit am 30.08.08 wieder angefangen im öffentlichen Dienst als Angestellte zu arbeiten. Meine Arbeitszeit beträgt 41,03 % in der Woche, also 16Std. Gestern kam im Büro die Diskussion auf, ob mir für dieses Jahr das "Weihnachtsgeld", also die Jahressonderzahlung zusteht. Zu einem Ergebnis sind wir nicht gekommen, die meisten meinten aber nein. Was meint Ihr - kann ich mich auf das zusätzliche Geld freuen???? Und wenn ja, wie wird die Höhe berechnet?? Vielen Dank und liebe Grüsse Melanie
Hallo wenn Dir überhaupt eine Jahressonderzahlung zusteht - sie ist nämlich in einigen Bundesländern etwa für Beamte schon lange abgeschafft - dann so: entlang des Durchschnittgehalts von Juli bis September des laufenden Jahres und für die Tarifgruppen 1 - 8 = 90%, 9 - 12 = 80%, 13 - 15 = 60%. Kannst Du alles bei verdi.de nachlesen. Lg paula
Hallo, ich kann nur was zum Land (TVL) sagen: Da hättest Du einen anteiligen Anspruch, da Du am 1.12. in einem Beschäftigungsverhältnis bist. Viele Grüße, Renate
Normaler Weise ist das im Vetrag oder Tarif geregelt, ob und wann die Sonderzahlung gezahlt wird. Manchmal gibt es einen Stichtag, zu dem man im unternehmen sein muss, manchmal wird es anteilige gezahlt. Generell kann man da gar nichts sagen!
also, bei uns an der uni bekam eine kollegin während der erziehungszeit (3 jahre) jedes jahr weihnachtsgeld als sonderzahlung. und das dann auch komplett ausgezahlt. ob es aber nach der änderung noch so ist, weiß ich nicht.
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