Mitglied inaktiv
Ich arbeite seit Oktober 2001 in einer Firma und es gab immer Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Seit Juni 2005 bin ich in Mutterschutz/Elternzeit. Ich habe seitdem kein Weihnachts-und Urlaubsgeld mehr bekommen. Jetzt erfahre ich, daß es allen anderen Arbeitnehmern in unserer Firma gestrichen wurde. Unser Vertrag lautet so: Unter4.) steht " Sonderzwendungen und Prämien": Sonderzuwendungen zu Weihnachten oder aus anderen Anlässen sind einmalige freiwillige Leistungen, auf die der AN keinen Rechtsanspruch hat. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, sind wiederkehrende freiwillige Zuwendungen des AG jederzeit wideruflich und können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn der AN innerhalb eines Vierteljahres nach Erhalt derselben einen Grund zu seiner fristlosen Entlassung geben oder selbst kündigen sollte. Unter 14.) steht dann aber " Zusatzvereinbarungen":Der AN erhält vom AG nach einer 6 monatigen Betriebszugehörigkeit ein halbes Monatsgehalt am 30.6 als Urlaubsgeld und € 500 ( damals 1000 DM) am 30.11 eines jeden Jahres als Jahressondervergütung ausgezahlt. Der Vertrag wurde von unserem damaligen Prokuristen unterzeichnet. Ich arbeite in einem mittelständichen Unternehmen in Niedersachsen. Steht mir jetzt danach Weihnachts- und Urlaubsgeld zu oder nicht? Auch in der Elternzeit? Und wie sieht es mit den Arbeitnehmern aus, die dort immer noch voll beschäftigt sind? LG Kerstin
Also, du bist aufgrund der Elternzeit in einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis, d.h. Zahlungen - welcher Art auch immer - stehen dir nur zu, wenn der Anspruch dafür VOR der Elternzeit erworben wurde. Das Urlaubsgeld aus 2005 stand dir eindeutig zu, da du zum Zahlungszeitpunkt noch in Mutterschutz (= aktives Beschäftigungsverhältnis) warst. Im November 2005 hätte dir dann eine anteilige Jahressondervergütung zugestanden (Betrag:12 Monate x Anzahl der Monate, die du im aktiven Beschäftig.-verh. warst). Die schlechte Nachricht ist: Vermutlich ist in deinem Arbeitsvertrag eine Frist enthalten innerhalb derer du Einsprüche bzgl. deiner Vertragsansprüche geltend machen musst. Meistens beträgt sie 3 - 4 Monate. Steht darüber nichts in deinem Vertrag, gilt die gesetzl. Frist von 3 Monaten. Damit hast du nun höchstwahrscheinlich leider keine Chance mehr deine Ansprüche durchzusetzen. Für dieses Jahr steht dir nichts zu. Was die Frage nach den anderen Beschäftigten angeht, so müsste man jeweils den ganzen individuellen Arbeitsvertrag kennen, um sagen zu können, ob Pkt. 14) unter die jederzeitige Widerrufbarkeit fällt oder nicht. Gruss junima
schön wärs ja ... ich hab nie einen Cent bekommen, als ich arbeiten war ... weder W noch U-Geld. Nur für 7 Mark die Stunde arbeiten und Überstunden schieben bis zum Umfallen ... Und seit ich im Erz.urlaub bin (seit 94) sowieso nicht - da das Beschäftigungsverhältnis ja ruht.
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