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wegen krankheitstagen

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nachdem wir das schon ein paarmal hatten: als beamtin habe ich vier krankheitstage (pro kind?). wird das wirklich so eng gesehen? ich habe da nie drauf geachtet. was passiert, wenn man mehr als vier tage daheim bleibt wegen der kinder? werden dann die bezüge gekürzt? oder ist das von schule zu schule verschieden? *etwasratlos*


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ich bin angestellte im öffetnlcihen dienst. bei uns würden die bezüge gekürzt. und da meine kinder privat versichert sind und weitere tage nicht in der versicherung enthalten sind (wie bei gesetzlich versicherten kindern) müßte ich auch eine gehaltskürzung hinnehmen. ich spare deswegen immer 3-4 tage urlaub auf. gruß claudia


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Hallo, ich habe zwar bisher zum Glück noch nie Krankheitstage gebraucht, aber ich meine, dass bei uns der Urlaub dann vom Erholungsurlaub abgezogen wird. Wenn ich also über die 4 Tage komme, kann ich einfach entsprechend weniger sonstigen Urlaub nehmen (bin aber keine Lehrerin, sondern Kommunalbeamtin). LG Stephanie


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Hallo ja, dann musst du normlaen urlaub nehmen! Da cih das als Lehrerin nciht kann muss ich arbeiten. (und meine Mann urlaub nehmen) Lg HEnni


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und wenn ich keinen urlaub nehmen kann (bin ja lehrerin) und einfach daheim bleibe??? eine kollegin ist grade bereits seit vier wochen weg, weil ihr kind stationär im krankenhaus ist. werden da dann also die bezüge gekürzt?


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Außer, sie haben irgendwie getrickst mit eigener Krankheit. Trini


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Hallo! Ich bin auch verbeamtete Lehrerin. Du hast nicht pro Kind vier Tage, sondern pro Kalenderjahr! Und zwar zur Pflege von erkrankten Angehörigen, die in deinem Haushalt leben (also für alle Kinder und Ehepartner). Ist in der Urlaubsverordnung (UrlV), zumindest für Bayern, geregelt. Grüße, Sabet


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Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes (für den erkrankten Angehörigen) erhältst du Dienstbefreiung. Ist ein Kind ernsthaft und länger erkrankt, müsstest du dich selbst krankschreiben lassen (Was z.B. eine Kollegin von mir tat, die dann auch psychisch angeschlagen war), oder eine kurzzeitige Beurlaubung (unter Wegfall der Bezüge) beantragen.