Elternforum Baby und Job

was würdet ihr machen, wg. Job??m.t.

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Hallo, also folgendes Problem. Bin derzeit noch in der Elternzeit, möchte aber wieder halbtags, vormittags 8-12 uhr arbeiten gehen. Ab Januar ist der Kleine dann im Kindergarten, die Grosse (5 Jahre) ist auch dort. So, nun habe ich mit meinem Arbeitgeber(eine grosse Bank) telefoniert und die haben mir gleich gesagt sie können mir nix anbieten!!! Ganz toll!!! Leider habe ich keine Omas und andere Betreuungspersonen hier und bin auf den vormittag angewiesen, d.h wenn die Kinder im Kindergarten sind. Was soll ich jetzt machen??? Möchte gerne wieder arbeiten gehen und kann leider nur morgens, Arbeitgeber sagt, hat nix für mich und nun steh ich dummm da. Habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (Vollzeit) war jezt 6 Jahre in der Elternzeit. Mein Mann meint ich solle mich ein gutes Zeugnis geben lassen und mich anderweitig bewerben, aber wenn ich jetzt schon bei der Bank sage ich möchte ein Zeugnis, dann schauen die doch erst recht nicht mehr nach einer Stelle für mich oder??? Oh mann ich weiss grad nicht was ich machen soll, Kinderbetreuung ist zu teuer, da kann ich gleich daheim bleiben, möchte aber wieder arbeiten gehen :-(( LG


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Hallo wenden Sie sich doch bitte an ihr zuständiges Jugendamt und stellen dort einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Tagesmutter. Sie kann ja beide Kinder nach Kindergarten und Schule abholen und dann weiterbetreuen bis Sie von der Arbeit kommen. Liebe Grüße Tagesmama Peggy


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Also, so einfach wie dein AG es sich machen möchte, kann er dich nicht abwimmeln. Du stellst jetzt erst mal einen schriftlichen Antrag auf Teilzeitarbeit. (Jeder Arbeitnehmer hat einen rechtsanspruch auf teilzeitarbeit und nur schwerwiegende Gründe berechtigen den AG dazu, den Antrag abzulehnen!)Du gibst an, ab wann, mit welcher wöchentlichen Arbeistzeit und welcher Verteilung (z.B. 20Std/Wo, Mo-Fr jeweils 4 Std von 9.00 bis 13.00 Uhr) du arbeiten möchtest. Dein AG muss dann dazu schriftlich Stellung nehmen und vermutlich wird er (du sagst es ist eine grosse Bank) nicht nachweisen können, dass ihm deine Teilzeitbeschäftigung unzumutbare Kosten verursacht, tiefgreifende organisatorische Umstrukturierungen notwendig macht oder den Betriebsablauf in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Damit kann er deinen Antrag praktisch nciht ablehnen. Sollte dein AG dennoch auch schriftlich ablehnen, so bestehe auf einer ebenfalls schriftlichen Darlegung der Ablehnungsgründe. Damit könntest du im Falle eines Falles immer noch zum Anwalt gehen (eine Erstberatung ist nicht teuer!) und schauen, ob er diese Gründe für anfechtbar hält. Sicher hat Eure Bank auch einen Betriebs- oder Personalrat. Mit diesem würde ich an deiner stelle Kontakt aufnehmen und ihm auch dein Antragsschreiben in Kopie zukommen lassen. Kopf hoch, das wird schon! Leider sind viele grosse AG dazu übergegangen es erstmal auf die dumme Tour zu versuchen und die Unkenntnis vieler AN im arbeitsrechtlichen Bereich auszunutzen... Alles Gute! junima


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Erstmals vielen Dank für die tolle Info!!!Deine Vorschläge sind super!! Meine Freundin sagte ja zu mir, der AG muss dir nicht die Arbeitszeit vormittags anbieten, sondern kann auch andere Teilzeitvarianten anbieten, und wenn du die nicht nehmen kann, dann bist du quasi selbst Schuld-super gelle??? Weisst du da noch was drüber?? LG


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Wie schon gesagt, das entsprechende Gesetz räumt jedem AN erstmal grundsätzlich den Anspruch ein, einen Teilzeitantrag zu stellen inklusive der gewünschten Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Für die Ablehnung der Lage und Verteilung der gewünschten Arbeitszeit durch den AG gelten im Prinzip die gleichen Maßstäbe wie für die generelle Ablehnung des Teilzeitantrags. Der AG muss darlegen können, dass - in deinem Falle die Vormittagsarbeit- für ihn unmöglich oder nur unter unzumutbar hohem (fianziellen oder organisatorischen Aufwand) realisierbar wäre. Wie das eine Bank, mit vermutlich mehereren Tausend Mitarbeitern glaubhaft machen will, kann ich nicht erkennen. Was möglich wäre ist, dass man dir eine (gleichwertige! und gleich bezahlte!)) Tätigkeit in einer anderen u. U. im zumutbaren Rahmen auch etwas weiter enfernten Filiale o. Niederlassung anbietet. Aber ich schätze, das wäre o.k. für dich, oder? Nachlesen oder in deinem Antragsschreiben Bezug nehmen kannst du in/auf: Teilzeit- und Befristungsgesett (TzBfG), §8. Alles Gute und viel Erfolg! junima


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hast mir seeehr geholfen. Kennst dich ja echt gut aus :-)) VLG


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...bringen halt mein Beruf (mit inzwischen 15 jähriger Erfahrung) und mein laufendes Jurastudium so mit sich...