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Was kann ich in TZ verlangen??

Was kann ich in TZ verlangen??

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Hallo, ich hab morgen ein Vorstellungsgespräch und möcht wissen, kann ich in Teilzeit den selben Stundensatz verlangen wie wenn ich in Vollzeit arbeiten gehe??? Und ich möchte gern 2 ganze und 3 halbe Tage arbeiten steht mir dann genau so viel Urlaub zu wie einer Vollzeitkraft? Danke Sindy


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hallo, also was hast du dann bei 100 %, sprich vollzeitstelle verdient? wieviel % wirst du dann arbeiten? das rechnest du dann um. urlaub hast du genausoviel wie vollzeitangestellte. also bei mir wären es bei vollzeit 8 stunden (arbeit / urlaub) pro tag. bei 50 % stelle zählt der tag mit 4 stunden. alles klar? :-) gruß, bianca


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Ich denke mal dass eine TZ stelle pro Stunde überlicherweise nicht so gut bezahlt wird da dergleiche Aufwand bzgl. Abrechnung, Schulung, Meetings auf Dich zukommen, du somit weniger produktive Arbeit leistet als prozentual gerechnet. Aber probieren kannst Du es ja mal. Höngt aber auch sehr von der Art der Arbeit ab die Du machst. Servus Karin


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Hy, also ich hab damals im Kaufland im Kassenbereich gearbeitet und verdiente 8,14€ netto. zzgl. Urlaubs und Weihnachtsgeld, Abends- und Spätdienstzuschlag. Ich kann mir nicht vorstellen das die in Vollzeit mehr verdient haben. Ich hatte im Teilzeit keinen Urlaub. ich hab dann immer vorgearbeitet oder nach, damit ich mal 1.2 Wochen durchgängig Urlaub hatte. Ich glaub bei Teilzeit gibt es gar kein Urlaub. Aber stell deine Anforderungen am Anfang nicht so hoch. Sonst kann es sein, dass der Arbeitgeber sich gegen dich entscheidet. Lg


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Hallo, also bei mir ist es so, daß ich innerhalb der Elternzeit und auch jetzt (danach) in TZ gearbeitet habe/arbeite. Mein Gehalt wurde dem TZ %-Satz angepasst, also stundentechnisch betrachtet. Der Stundenlohn ist aber identisch geblieben, wenn man das so rechnen kann. Urlaubsanspruch kommt drauf an, wie die TZ geregelt ist. Ich bspw. muss monatlich x Stunden erbringen, die auf 5 Tage die Woche verteilt werden können. Damit habe ich den gleichen Urlaubsanspruch wie eine VZ-Arbeitende, da ich ja auch jeden Tag hier sein müsste (theoretisch). Ich hatte vorher 3 feste Tage ausgemacht, da hatte ich einen reduzierten Urlaubsanspruch, also auf die 3 Tage bezogen gerechnet. Dafür war ich sehr unflexibel und MUSSTE an den Tagen x Stunden da sein, also nix mit variabler Arbeitszeit etc. Viele Grüße Natascha


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Nochmal zur Erläuterung, glaube ich etwas verwirrend geschrieben: Ich habe vorher bei 100% Arbeit x Euro verdient und gehe nun 80% arbeiten und bekomme dann 80% von x Euro. Also angepasst an den %Satz, den ich nun arbeite, was natürlich umgerechnet dann statt bspq. 120 Stunden nur 100 Stunden wären. Du hast wenn Du den AG nicht wechselst, einen Anspruch auf TZ (wenn Betrieb groß genug etc.) - und daß man in TZ keinen Urlaubsanspruch hat das wäre mir sehr neu. Bei geringfügiger Tätigkeit weiß ichs nicht, aber auch 80% sind TZ-Arbeit und ich würde mich da ziemlich wehren, wenn ich keinen Urlaub bekäme!!!! Grüße Natascha


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Also: da ich einen zusätzlichen Teilzeitvertrag WÄHREND der Elternzeit angenommen habe (bekomme Erz-Geld) habt mir mein AG einen etwas niedrigeren Stundenlohn angeboten, als ich in meinem Vollzeitvertrag hab. Das ist aber ok, da ich sehr gut verdient hab vorher und der Stundensatz auch nach der Elternzeit (3 Jahre) wieder gilt. Urlaubstage, Zuschläge, VWL etc. hab ich prozentual das gleiche bekommen. Durch den niedrigeren Verdienst und andere Steuerklasse (3, da alleinverdiener) bekomme ich sogar (prozentual) mehr raus als vorher. Gruss


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Hallo, selbstverständlich kannst (und musst!!!) du in Teilzeit den gleichen Stundensatz verlangen wie in Vollzeit, wenn du die gleiche (oder vergleichbare) Arbeit machst. Sonst verkaufst du dich doch total unter Wert. Dein in Teilzeit geringeres Einkommen ergibt sich allein durch die geringere Stundenanzahl (also kürzere Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz), die du in Teilzeit arbeitest. Und selbstverständlich steht dir der gleiche Urlaubsanspruch zu, wie deinen vergleichbaren Kollegen in Vollzeit. Der Urlaubsanspruch (in Stunden) wird lediglich prozentual wie das Gehalt auf deine neue Arbeitszeit umgerechnet. Dadurch ergibt sich die gleiche Anzahl von Urlaubstagen wie bei Vollzeit, wenn du jeden Tag gleich viele Stunden arbeiten würdest. Beispiel: Annahme: Vollzeit = 37,5 Std./Woche (5 Tage x 7,5 Stunden) und Jahresurlaubsanspruch 225 Std. = 30 Tage (30 x 7,5 Std. = 225 Std.) Teilzeit, z. B. 30,0 Std./Woche (5 Tage x 6,0 Std), daraus ergäbe sich ein jährlicher Urlaubsanspruch von 180,0 Stunden (30 x 6,0 Stunden). Alles andere ist nicht o.k., das wäre ungerecht und Diskriminierung. Den Arbeitgeber, der mir sowas anbieten würde, würde ich über kurz oder lang wechseln bzw. mir aus der Arbeit hinaus eine neue Stelle suchen (wenn ich das Pech hätte, bei so einem Ausbeuter schon zu arbeiten) bzw. ich würde dort erst gar nicht anfangen, wenn ich es vorher wüßte. Sowas ist unseriös. Schöne Grüße Sylvia