Mitglied inaktiv
zwischen einer geringfügigen Beschäftigung und einem 400 Euro Job? Würde mich freuen wenn mir jemand die Frage beantworten könnte. Danke Susanne
keiner, Gruß, Renate
Auf dem Arbeitsamt wird da aber ein Unterschied gemacht. Kleine Vorgeschichte: Ich sollte 1€Job machen und zum gleichen Zeitpunkt habe ich das Angebot bekommen, dass ich einen 400-Euro-Job machen kann. Mein SB hat gemeint, wenn ich den 400eurojob mache muss ich den 1 Eurojob nicht mehr machen. Nun habe ich ihm heut den Arbeitsvertrag gebracht und er meinte ich müsste denn 1Eurojob trotzdem noch machen, da es ja kein 400 Euro job geworden ist sonderen nur eine geringfügige Beschäftigung. Also muss es ja da doch ein unterschied geben...Oder? Lg susanne
Eigentlich gibt es aber wirklich keinen Unterschied. Kann es sein, dass du bei der geringfügigen Beschäftigung (Minijob), die du ausübst weniger wie 400 € bekommst? Vielleicht meint der SB, dass das das Problem ist. Vielleicht dachte er, du würdest 400 € monatlich erhalten. Eine kurzfristige Beschäftigung übst du ja nicht aus, oder?
Danke für die Antworten. Also im Arbeitsvertrag steht max. 350 Euro bekomme ich. Es ist zwar momentan noch befristet aber die machen immer erstmal befristete Verträge, das muss nichts heißen...Hab das vorher auch nicht gewusst, dass da max. 350 gezahlt werden. War auch von 400 Euro ausgegangen... Lg Susanne
Hallo Susanne, wieviel Stunden musst du denn arbeiten für die 350 Euro? Wie alt sind deine Kinder und wie werden sie betreut? Ist da überhaupt noch genügend Spielraum für einen zusätzlichen 1-Euro-Job? Liebe Grüße Karo
Ich muss 10 Stunden in der Woche, das heißt 40 Stunden im Monat arbeiten. Meine Kinder sind 4 und 6 Jahre alt und gehen in die Kita. Ich bin allein erziehend. Mein SB meinte es wäre noch genug Zeit einen 1€Job zu machen - man kann schließlich bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten. Lg Susanne
Da gibt es keinen. Unter gringfügige Beschäftigung zählen 165€ und 400€ Jobs sowie Pauschaljobs wo nur die Anzahl der gearbeiteten Stunden gezahlt werden also circa 40h pro Monat. Das ist alles das gleiche. Geringfügige Beschäftigung, Minijob, Pauschalkraft, Teilzeitarbeit...!! Diese einnahmen sind nicht Steuerpflichtig ab einen Verdienst ab 400,01€ sind Jobs Steuerpflichtig. LG
Das stimmt so nicht ganz. Auch geringfügige Beschäftigungen sind steuerpflichtig (nicht aber sozialversicherungspflichtig für den Arbeitnehmer), KÖNNEN aber pauschal versteuert werden. Wenn sie nicht pauschal versteuert werden muss eine Lohnsteuerkarte abgegeben werden, je nach Steuerklasse sind die Steuern dann entsprechend hoch/niedrig bzw. u. U. fallen keine Steuern an (bei den "guten" Steuerklassen). Und: Z.B. Teilzeitarbeit heißt nicht automatisch geringfügig und schon gar nicht steuerfrei. Wenn jemand z.B. 50 % arbeitet, wird er wahrscheinlich mehr wie 400 € verdienen, ist aber teilzeit beschäftigt.
Nagut, so ähnlich meint ich das. Ich dächte es sei alles das gleiche außer wenn man über 400,01€ kommt weil man dann Abgaben hat. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit