Mitglied inaktiv
So wie es aussieht benötige ich ab September mehr Hilfe um Job (60%), Studium und 3 Kinder unter einen Hut zu bringen. Au-Pair scheidet wegen der hohen Kosten hier aus (muss zwingend über eine Agentur laufen die ein Vermögen dafür nimmt). Es gibt anscheinend die Möglichkeit eine Art Au-Pair als Praktikantin anzumelden. Könnt Ihr mir sagen worin der rechtliche und praktische Unterschied besteht? Ich habe im Netz keine eindeutigen Aussagen diesbezüglich gefunden. Oder gibt es alternative Möglichkeiten? Ich schätze, es wird sich keine Nanny finden die so flexibel zur Verfügung steht wie ich es bräuchte. Ich benötige nur jemanden nachmittags und in den Ferien nach Absprache.
Hallo, naja, die schweit ist ja mal nun gaaaanz anders :-) Ich hab gegoogelt und gefunden: http://familienforum.liliput.ch/topic.asp?TOPIC_ID=1093 Ich finde, dieser Thread gibt sehr viel Aufschluß über den Unterschied. Wie man genau nun in CH was wen wie anmeldet weiß ich nicht, da bist Du schlauer :-) Viele Grüße Désirée
Den Thread habe ich gelesen und bin deshalb auch darauf gekommen. Es ist hier echt nicht ohne. Eine Praktikantin darf ich eigentlich nicht alleine lassen, ein Au-Pair geht nur wenn ich nicht mehr als 22 Stunden arbeite (was ich aber tue). Tja, ich habe KEINE Ahnung wie ich das Problem lösen soll. Hier ist Alles viel komplizierter als in Deutschland. :-( Ich muss wahrscheinlich an einer noch nicht vorhandenen Variante C basteln. LG!
.... wen interessiert es denn ob die Praktikantin (in real life) alleine ist? Kommen bei Euch Kontrolleure? Wenn nein: würdeich damit leben und zur Nor sagen, ich hätte es nicht gewusst :-) Viele Grüße Désirée
Hallo, in der Schweiz kannst Du das Aupair 30 Std. arbeiten lassen, und nur wenn es nicht aus den alten EU-Ländern kommt, brauchst Du eine Agentur, für manche Länder nur noch bis April 2011(siehe unten). Der auszuzahlende Mindestlohn ist kantonal festgelegt. Essen und Wohnen zählen als 990 CHF. Allerdings musst Du das Aupair anmelden. Bezüglich Sozialabgaben (falls Du unter der Mindestlohnsumme bleibst) gibt es Schecks, mit denen der Papierkrieg vereinfacht ist. Google mal nach Schwarzarbeit, dann kommst Du automatisch auf die Seiten. Ich hab das grad alles durch - nicht aufgeben! Norchen " I. Nationals of a member State of the EU-17/EFTA (Germany, Austria, Belgium, Cyprus, Denmark, Spain, France, Finland, Great Britain, Greece, Ireland, Italy, Luxembourg, Malta, Netherlands, Portugal, Sweden, Iceland, Norway, Liechtenstein) Information on the procedures concerning the nationals of the original members of the European Union + Malta and Cyprus (EU-17), as well as EFTA, are available on the site of the service étrangers et confédérés (SEC) at of the Office cantonal de la population (OCP) which is the sole authority competent to deal with these applications. II. Nationals of the new member States of the EU (EU-10) (EU-8: Estonia, Hungary, Lithuania, Latvia, Poland, Slovakia, Slovenia, Czech Republic) (EU-2: Romania, Bulgaria) The admission of nationals from the new countries of the EU is subject to transitional provisions until 30 April 2011 for the EU-8 and 31 May 2016 at the latest for Bulgaria and Romania. During these periods, any application to take up a position of gainful employment is subject to an examination of the labour market by the service for the employment of foreign nationals.
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit