Elternforum Baby und Job

Vormittags arbeiten, Arbeitgeber macht Probleme

Vormittags arbeiten, Arbeitgeber macht Probleme

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Mädels, ich bin momentan noch in der Elternzeit, ab 15. Januar muss ich wieder in die Arbeit und habe schon im Juli einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit) gestellt. Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr!! Mein Arbeitgeber (eine große Bank) ist bis heute nicht in der Lage mir einen vernünftigen Arbeitsplatz anzubieten. Ich kann nur vormittags arbeiten gehen, nun haben die mir wieder einen Job angeboten (nachmittags), dabei habe ich den schriftlichen Antrag gemacht, da steht alles drin. Man sagte mir ich müsse halt flexibler!!!! werden, ja mit 2 Kindern, tolle Aussage!!! Was würdet ihr machen??? Die Zeit läuft und es geht nix voran :-((( LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen, so hast Du keinerlei Anspruch darauf, dass Du von 8-12 arbeiten darfst. Bei uns ist das nicht möglich, auch nicht mit vier Kindern. Warum? Weil wir dann morgens jeden Schreibtisch 1,5 fach belegen müssten und nachmittags wären wir hier verwaist und müssten den Kundendienst ganz einstellen. Es wollen zu viele - nicht nur Mütter mit kleinen Kindern - die begehrten Vormittage arbeiten. Nun weiß ich nicht, wie das bei der großen Bank ist, ob das da vielleicht keine Rolle spielt, aber Du solltest Dir eine Begründung geben lassen, warum das nicht geht. Die Zeit läuft für Dich. L Letzter Schritt wäre über den Anwalt - zumindest einmal für eine Beratung, damit Du weiß, worauf Du überhaupt Anspruch hast. Grüße Tina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es ist nun mal so: Dein Betreuungsproblem ist nicht die Sache des AG. Ihn interessiert Deine Arbeitsleistung und wie er dierse bestmöglich einsetzen kann. Du hast zwar Anspruch auf TZ, aber nicht auf genaue Zeiten. Ich kann nur raten, direkt einen Termin zu vereinbaren und eine Lösung zu suchen. Mit Vormittagskindergarten allein wirst Du NICHT arbeiten gehen können. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Naja, so stimmt das nicht ganz. Das Gesetz zur Teilzeit beruht u.a. auf Verhältnismässigkeit und Zumutbarkeit. Und was verhältnismässig und zumutbar ist hängt sehr von der Grösse und Tätigkeitsbranche des Arbeitgebers ab. Was in tinai's Fall völlig nachvollziehbar ist, wird für eine grosse Bank so nicht gelten. Hier wird der AG kaum nachweisen können, dass ein Vormittagsjob, mit unzumutbarem organisatorischen oder/und finaziellen Aufwand für ihn verbunden ist. Lirena, du solltest nochmal das Gespräch suchen. Wenn wieder nichts dabei heraus kommt, solltest du auf eine schriftliche Mitteilung MIT Begründung, warum dir kein Arbeitsplatz zu den gewünschten Zeiten angeboten werden kann, bestehen (AG ist verpflichtet, dieses Screiben zu erstellen). Mit dem Schreiben gehst du dann zu einem Anwalt für Arbeitsrecht (Eine Erstberatung ist nicht teuer!). Er kann auf Anhieb grob abschätzen, ob die Begründung vor Gericht standhalten wird oder nicht (in den meisten Fällen: NICHT!). Alles Gute! junima


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Junima, Verhältnismässigkeit und Zumutbarkeit gut und schön, aber es wird noch mehr MA(innen) geben, die ALLE eben Vormittags arbeiten wollen und i. d. R. sind Banken nachmittags MEHR gefragt als Vornittags. 3x vormittags und 2x nachmittags schein ja in diesem fall auch nicht zu gehen... DAS fände ich durchaus Verhältnismäßig! Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Juristisch gelten da aber andere Kriterien, nicht was man persönlich für angemessen und vehältnismässig hält zählt, sondern, was allgemeingültig im Sinne des Gesetzes und der Rechtsprechnug so auszulegen ist...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, leider blöd, aber man hat keinerlei Anrechte, sich die Arbeitszeiten auszusuchen. Du hast ein Recht auf Teilzeit (eben ab der gewissen Größe etc.), aber nicht auf Selbstbestimmung deiner Arbeitszeiten. Da kannst du nur auf Kulanz des Chefs hoffen!! Wenn ihr euch nicht einigen könnt, wirst du dich wohl nach einer anderen Filiale (frag doch mal nach) oder gar einem anderen AG umschauen müssen. Oder du gibst nach und hoffst, dass irgendwann mal so eine Stelle dort, wie du sie dir wünschst, frei wird und v. a. DU sie dann auch bekommst. Wirst dort nicht die einzige Mutter sein, oder?! Oder nicht bleiben?! Gruß, Bianca


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Siehe meine Ausführungen oben. Der AG ist sehr wohl gehalten auch nach Möglichkeit die vom AN gewünschte Lage und Verteilung der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Was "nach Möglichkeit" im Einzelfall bedeutet, hat dann wieder mit Zumutbarkeit, Verhältnismässigkeit und Angemessenheit zu tun und fordert von einem grossen Arbeitgeber erheblich mehr Entgegenkommen und Flexibilität als von einem kleineren...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

h


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Lirena, ich bin auch bei einer großen Bank und kann Dir nur aus meiner Erfahrung empfehlen ( meine Kinder sind 5 und 3 Jahre alt, das dritte kommt im Feb.'08), Kontakte zu den Kollegen zu knüpfen/ zu nutzen. Mit hat beidesmal geholfen, dass Kollegen, Vorgesetzte, Mentoren etc. mich von früher her kannten und gesagt haben: "Ja, die Frau... kenne ich, die kann arbeiten, das kann ich mir vorstellen." Und sich im Notfall auf das Teilzeitgesetz zu berufen ( 15 bis 30 Std. Arbeitszeit). Gibt es bei Euch auch so schöne Projekte wie "Familie und Karriere", Betriebskindergarten in FFM, Wiedereingliederungsteams? Wende Dich an die Zentrale und dort an die entsprechende Stelle für Wiedereinstiege nach der Elternzeit, die bringen manchmal ganz ander Modelle ins Spiel, wo es vor Ort erst hieß: "Telearbeit, Jahresarbeitszeitkonto, das machen wir hier in X nicht". Ich drücke Dir die Daumen, dass Du einen gangbaren Weg findest. Lieben Gruß Birgit