Mitglied inaktiv
Hallo, habe vorhin mit einer Freundin telefoniert und da ging es unter Anderem um das Thema Arbeitslosigkeit. Und dann fragte sie mich, wann ich mich denn arbeitslos melden wolle.... Meine Tochter wird am 9.12. 3 Jahre alt und geht auch dann in den Kindergarten. Ich wollte mir dann einen kleinen Nebenjob, so auf 400 Euro Basis, besorgen. Muss ich mich denn arbeitslos melden? Bekomme ich da was, oder wie? Bin in keinem Arbeitsverhältnis mehr, seitdem die Ausbildung zuende ist, da war meine Tochter 6 Monate alt. Ich muss sagen, damit habe ich mich noch gar nicht beschäftigt, muss mich erstmal schau machen hier. Vielleicht wisst ihr ja Bescheid. LG Mareike
du musst dich nicht arbeitslos melden. wenn du es tust, musst du nachweisen, dass dein kind untergebracht ist und du wirklich arbeiten gehen kannst. dann hast du evtl. anspruch auf (anteiliges) ALGI. lg
Bist du verheiratet ? Wenn nicht, läuft wahrscheinlich auch deine beitragsfreie Krankenversicherung aus - wenn du arbeitssuchend gemeldet bist - übernimmt die wieder das Amt - soweit ich weiß. Lena
Arbeitslos oder Arbeitssuchend kannst Du Dich nur melden, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das setzt in der Regel den Nachweis einer Kinderbetreuung voraus.
drei monate vor eintritt der alosigkeit- sprich 3 monate vor ablauf der elternzeit oder beginn des kigas- mußt du sich arbeitssuchend melden, WENN du dich dem arbeitsmarkt für mind. 15 stunden/ woche zur verfügung stellen willst. wenn du einen 400- euro- job ausüben möchtest (wöchentlich az > 14 std) bist du nicht arbeitslos. ob du anspruch auf algI hast hängt davon ab, ob du vor beginn der elternzeit (hast du überhaupt elternzeit? du hast ja keine arbeitsvertrag mehr, also eigentlich keine ez...) in den letzten 24 monaten 12 monate beitragspflichtige zeiten nachweisen kannst- d.h. 12 monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. lg
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