mama.frosch
ich habe die möglichkeit, auf freiberuflicher basis einer nebentätigkeit nachzugehen. wie muss ihc mich denn dann versichern? ich habe mit meiner krankenkasse telefoniert, dort wurde mir mitgeteilt dass ein mindesteinkommen von knapp 2000 euro pro monat angenommen wird und der mindest-beitragssatz sich auf ca. 325 euro beläuft. (was natürlich bei vielleicht 800 euro, von denen ende des jahres dann ja auch noch steuern abgehen, nicht wirklich in einer relation steht). gibt es da noch andere möglichkeiten der versicherung? denn mit 325 euro mindestsatz ist die gkv dann ja nicht wirklich günstiger als eine pkv. ksk scheidet aus, da keine künstlerische tätigkeit. die würde ich evtl. auch noch aufnehmen, aber das wären dann max. nochmal 100 euro im monat.
Ich weiß nicht, wenn es ne Nebentätigkeit ist, dann könntest Du doch ganz normal über Deinen Arbeitgeber versichert bleiben?
nein, eine hauptbeschäftigung hab ich nicht :-( noch eine geringfügige beschäftigung.
Hi, kannst du dich ggf. über deinen Mann familienversichern? Dann ist auch ein Zuverdienst ohne eigene KV möglich. Gruß, Speedy
Hi, wenn du im Haupterwerb gesetzlich versichert bist, gibt es eine Freigrenze für den Nebenerwerb. Die bezieht sich auf Gewinn (nicht Umsatz, wie so mancher Bearbeiter bei der KK behauptet) und liegt bei 300 Eur/Monat, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe. Gruß, Speedy
wenn du freiberuflich bist, dann gibt es das Kleinunternehmer dingens - wenn du unter 17.500/Jahr verdienst musst du keine Umsatzsteuer zahlen - ggf. EKSt - aber da kommt es drauf an, wie gut Dein Steuerberater ist - kannst ja superviel absetzen.
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit