Surematu
Guten Morgen, ich hoffe ihr könnt mir einige Infos geben. Ich habe vor kurzem ein Vermittlungsangebot erhalten auf das ich mich bewerben sollte. Zu meiner Ausgangsituation: seit Oktober 2017 aus der Elternzeit, März 2018 in Arbeit mit Wechsel in Mai2018 zu einem neuen AG, da vorher über Zeitarbeit und im Februar unbefristeter Vertrag, dort bin ich 30 Stunden tätig über Mindestlohn in Muttischicht. Alleinerziehend mit noch nicht 3 jährigen Kind. Angebot vom Jobcenter Mo-So 8-22 Uhr zum Mindestlohn allerdings 40 Stunden. Ich soll mich schriftlichen äußern,warum ich mich nicht bewerbe,da ich dies eine Vollzeitstelle ist. Oben genante Ausgangssituation habe ich im Vermittlungsangebot geäußert. Wir erhalten 100 Euro vom Jobcenter, die direkt an den Vermieter gezahlt werden. Darf mir das Jobcenter die 100 Euro sanktionieren? Für mich ist es unglaublich, da ich als night gewillt hingestellt werde obwohl ich doch sichtlich mehr zu unserem Leben beitrage als das Jobcenter. Dürfen die mich zwingen mich dort zu bewerben, obwohl es unsere Situation nicht zu lässt,diesen Job anzutreten? Vielen Dank für eure Hilfe.
Nein dürfen Sie nicht. Schildere deinen Fall nochmals und drohe falls Sie diese Versuche nicht unterlassen mit einem Sozialrecht Anwalt ! Sie stocken nur auf und mehr nicht. Die Arbeitszeit muss mit der Kinderbetreuung vereinbar sein und nun einen sicheren Job zu kündigen ist unangemessene Härte. Punkt Aus ! Auch die lieben Jobcenter haben sich an Gesetze zu halten, auch wenn viele sich nicht trauen dagegen vorzugehen.
Hallo, zu deiner eigentlichen Frage kann ich Dir nicht helfen, aber was anderes. Hast Du schon einmal versucht Wohngeld zu beantragen. Vielleicht bekommst Du das ja anstatt die 100 Euro vom Jobcenter. Da kannst Du Dich dort abmelden und gut ist. LG Sibs
Ich gebe QueenMom recht, keine Kinderbetreuung möglich (es sei denn ihr habt 24Stundenkias und dann IST da die Frage nach dem Kindeswohl)
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