Mitglied inaktiv
Hallo, ich brauche mal eure Meinung! Ich habe in der Schwangerzeit eine Elternzeit von 2 Jahren genommen und wollte dann wieder halbtags anfangen zu arbeiten! Momentan helfe ich für 8 bis 12 Stunden in der Woche in meiner Firma aus, was auch ganz gut klappt, in der Zeit kümmern sich die Omas um Jannik. Ich habe jetzt das Problem, dass ich keine vernünftige Betreuung für Jannik habe, wenn ich im April wieder alle Tage arbeite! Die KiTa's sind schon voll und ich steh auf diversen Wartelisten. Wenn der Kleine 3 ist, habe ich einen Platz, steht mir ja zu, bin auch quasi schon angemeldet und kenn den KiGa auch gut! Mir würde jetzt nur die Möglichkeit bleiben (ich möchte nicht, dass Omas jeden Tag auf den Kleinen aufpassen), eine Tagesmutter zu suchen, allerdings brauch ich dann nicht mehr zu arbeiten, weil die nicht gerade billig sind (hab schon Erkundigungen eingezogen). Jetzt meine Idee, wie sich das Lösen lässt, brauche mal eine außenstehende Meinung dazu: Ich habe mir überlegt, ein 3. Jahr Elternzeit dranzuhängen und die Firma zu bitten, mich weiterhin als Aushilfe zu beschäftigen, es hab ja schließlich knapp ein Jahr so geklappt!?! Wie seht ihr das? Bin schon gespannt auf eure Meinungen und schon mal danke... LG Kathrin
Ich sehe keinen Grund, warum du die Elternzeit NICHT verlängern solltest, es steht dir schließlich zu. Wenn deine Firma dich weiter als Aushilfe beschäftigen würde, wäre das sicher prima. Die Firma kann dich auch NICHT dazu zwingen, nach dem 2. Jahr wieder arbeiten zu kommen. Du hast Anspruch auf das 3. Jahr der Elternzeit. Denke nur daran, es deinem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass du das 3. Jahr der Elternzeit direkt im Anschluss nimmst.
Hallo Zusammen, bitte aufpassen wenn du einmal von deinem Wahlrecht gebrauch gemacht hast und dich für nur 2 Jahre Elternzeit entschieden hast, MUSS die Firma einer Verlängerung NICHT zustimmen. Sie kann muss aber so pauschal nicht. Genauso wie du wenn du 3 Jahre beantragt hättest auch nach 2 Jahren keinen Anspruch auf Beschäftigung hättest. Wir hatten das bei uns in der Firma jetzt ganz aktuell, die Frau ist mit der Verlängerung nicht durchgekommen, die Firma musst nicht nachgeben und letzt endlich hat sie nun gekündigt. Rede mit der Firma wenn sie mitmachen ist das kein Problem, ABER du hast keinen Anspruch das 3. Jahr jetzt dranzuhängen du hättest den Anspruch gehabt am Anfang 3 Jahre zu beantragen....das ist der Unterschied!!! Aber rede doch offen, vielleicht wird ja zugestimmt....... LG Linda
Da hat deine Kollegin sich aber linken lassen. Direkt im Anschluß an die 2 Jahre kannst du das 3. Jahr ohne Zustimmung des AG nehmen. Kommt die Kollegin aber nach 2 Jahren wieder und will dann noch irgendwann das 3 Jahr nehmen ( bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes möglich) gilt das als neuer Zeitabschnitt, da muß der AG zustimmen. Schade für deine Kollegin, hätte mal lieber sich informieren sollen. Kannst du auch nachlesen im Bundeserziehungsgesetz. Glaub mir, da hab ich mich informiert bevor ich die 2 Jahre eingereicht habe. Allerdings mußt du dich auf 2 Jahre festlegen um dem AG Planungssicherheit zu geben, d.h wenn du nur 1 Jahr nimmst, mußt du auch danach wiederkommen.
Hallo Zusammen, ist da wieder irgendwas mit geboren vor oder nach ? Die Sache ist über einen Anwalt gelaufen....deshalb würde mich es sehr wundern.... LG Linda
Siehst du, jetzt weißt du Bescheid. Nicht, daß sie mit dir das auch noch machen.... Aber dein erstes Postings war nicht richtig.
Hi Jule, mir kann das nicht mehr passieren, aus dem Alter bin ich raus ;-) ...... ich arbeite schon lange wieder und 3 Jahre war ich nie daheim ... beim ersten Kind hatte ich 6 Monate Erziehungszeit beim 2. Kind hat der AG zugestimmt das ich sehr viel früher wieder einsteige als ich beantragt hatte, weil mein Mann verstorben war....... LG Linda
Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst acht Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. (Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt das dritte Jahr nicht als neuer Zeitabschnitt.) ich nehme mal stark an, das meine Kollegin die 8 Wochenfrist verpasst hatte oder eben keine ganzen 2 Jahre genommen hatte (aber die 2 Jahresregelung ist ja unlogisch).....also so wie ich das Gesetzt verstehe dürftest du wenn du ganze 2 Jahre beantrag hattest und mind. 8 Wochen vorher schriftlich beantragst keine Schwierigkeiten bekommen..... LG Linda
Danke Linda, das hat mir sehr weitergeholfen! Das heißt für mich, ich kann erstmal bis Januar abwarten, was sich mit dem Platz bei der KiTa ergibt und mich dann noch entscheiden! Dann sind es nämlich noch gut drei Monate, bevor mein Erziehungsurlaub vorbei ist... Habe aber meinen AG schon in Kenntnis gesetzt, dass es noch nicht 100% sicher ist, dass ich mit 20 Std./Woche zurückkomme! Wir sprachen heute davon, dass er sich noch mal im KiGa stark machen wollte :-) Vielleicht hab ich ja Glück und er kann mehr erreichen als ich, ansonsten werde ich wirklich noch ein drittes Jahr dranhängen und auf das Wohlwollen meines AG hoffen!! LG Kathrin
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