Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin momentan im Erziehungsurlaub - meine Tochter ist jetzt fast 9 Monate. Zuerst hatte ich mir vorgestellt, nach einem Jahr wieder für 2 Tage die Woche bei meinem alten Arbeitgeber zu arbeiten. Da mein Mann bei der Feuerwehr im 24-Stunden Schichtdienst arbeitet, würden wir uns dann fast 5 Tage am Stück nicht sehen (er betreut unsere Tochter wenn ich arbeite, da wir uns eine Tagesmutter nicht leisten können). Also möchte ich mir hier bei mir einen Mini-Job suchen (die Fahrt zu meinem AG ist zudem noch recht lang). Wie viel darf ich während der Elternzeit verdienen? Muss ich meinen AG darüber informieren und muss so ein Mini-Job versteuert werden? Fragen über Fragen.... :-) Gruß Melanie
Hallo, Du darfst 400 Euro dazuverdienen ohne das Dir das Erziehungsgeld gekürzt wird. Versteuert werden die 400 Euro Jobs eigentlich nicht. Wenn Du bei jemanden anders arbeitest, mußt Du Deinen Arbeitgeber vorher um Erlaubnis bitten. LG Sibs
Es ist richtig, dass du, wenn du eährende der Elternzeit anderswo arbeiten gehst, eine Erlaubnis von deinem AG brauchst. Bei einem Minijob ist das m.W. nach nicht der Fall. Ein Minijob hat Nebenjob-Charkter und über einen solchen muss man den AG nich mal unbedingt informieren. Mch dich dazu doch nochmal genauer im Forum von Nicola Bader schlau. junima
denn es könnte sein, dass er die AN auch wieder haben will. AUch beim Minijob, der ja nur etwas über Art der Versicherungspflicht aussagt. Das Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere (arbeitsrechtlich). Der AG muss gefragt werden, in der Regel auch, wenn man zusätzlich zum Hauptjob (nicht im EU) noch einen Minijob hat, zumindest steht das in 99% der Arbeitsverträge. gruß Tina PS: Er kann allerdings nur sehr eingeschränkt die erlaubnis dazu verweigern.
es gibt nur eine beschränkung der arbeitszeit. du darfst während der ez nicht mehr als 30 wochenstunden arbeiten. das einkommen hat eventuell einfluß auf erziehungsgeld - so du welches bekommst, denn dafür gibt es ja einkommensgrenzen
Hallo, ein Minijob kann zum einen per Steuerkarte versteuert werden, oder mit 2% pauschaler Lohnsteuer, die entweder der AG trägt, oder auf den AN abwälzt. Bei 400 € wäre das dann 8 €. So weit ich weiss, wird ein pauschalversteuerter Minijob nicht auf das Erziehungsgeld angerechnet, da er auch nicht in der Einkommenssteuererklärung auftraucht. Alles andere, was auch in der Einkommensteuererklärung wird (abzgl. evtl. Freibeträge) auch angerechnet. Deshalb wäre es sinnvoll, immer die pauschale Versteuerung zu nehmen. Hoffe ich konnte Dir etwas helfen. LG xdarkangel80
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