Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, Ich habe diese Fragestellung schon ins "Papa-Forum" gestellt, allerdings glaube ich, dass sie hier besser aufgehoben ist... und zwar: Ist es gesetzlich vorgesehen, dass der Vater eines Kindes nach Auslauf des Mutterschutzes ebenso unter Lohnausgleich und Kündigungsschutz eine Zeitlang zuhause bleiben darf? Wie genau sind die Zeiten, der Ausgleich und der Kündigungsschutz? Es wäre echt super, eine Antwort von jemanden zu bekommen, der da etwas versierter ist als ich. Vielen Dank im Voraus!
Ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Es ist so: der Vater kann - genauso wie die Mutter - Elternzeit nehmen. Zu exakt denselben Konditionen (Elterngeld, Kündigungsschutz, Teilzeit-Möglichkeit etc.). Man kann sich auch die Gesamtzeit teilen. Meintest Du das? Lg Paula
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