Lizz229
Hallo Ihr, ich habe eine Frage zum Urlaub... ich habe am 09.01. Termin, somit gehe ich Ende November in den Mutterschutz! Ich habe dann zu diesem Zeitpunkt noch 15 Tage Urlaub übrig aus 2012. Darf ich diese komplett nehmen oder wird das anteilig gekürzt, weil ich ja nicht mehr das ganze Jahr anwesend bin? Danke euch schon mal!
Hi, Urlaubsanspruch hast du doch bis zum Ende des Mutterschutzes, also auch für die 8 Wochen nach ET. Du hast also den vollen Urlaubsanspruch für 2012 und noch anteilig für 2013 bis zum Ende des Mutterschutzes. LG U.
Hallo, ich unterstelle Du nimmst Danach Elternzeit? OK, also: für 2012 steht Dir der volle Jahresurlaub zu, diesen kannst Du auch vor dem Mutterschutz nehmen. In 2013 hast Du dann anteiligen Jahresurlaub bis einschl. März 2013, diesen kannst Du aber noch nicht in 2012 nehmen, sonder musst/darfst ihn bis nach der Elternzeit aufheben. Viele Grüße Désirée
kleiner nachtrag :-) urlaub der wegen elternzeit / mutterschutz nicht genommen werden kann verfällt nicht und ist noch bis zum 31.12. des folgejahres nach arbeitsbeginn zu gewähren heißt wenn du z.b. bis januar 2014 elternzeit (1 jahr) nimmst so ist dein urlaub bis 31.12.2015 nicht verfallen (hier gilt auch nicht die märzregelung!) ebenfalls im elternzeitgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf § 17 verankert
Danke euch! Die Antwort von unserer Personalabteilung hab ich nämlich NULL verstanden ![]()
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