Norweger81
Sagt mal ist das rechtens, dass ich verpflichtet bin meine Urlaubstage im selben Kalenderjahr zu nehmen? Ich habe jetzt aktuell noch 5 Tage Urlaub und habe keinen Plan wann ich den nehmen soll! Es haben viele schon ihren Urlaub eingereicht und ich muss jetzt sehen, wie ich mit meinem Dienstplan noch Urlaub nehmen kann! Ich werde schon regelrecht gedrängt, aber ich will noch warten, da unsere Tochter ins KH muss. Den Termin erfahren wir etwa eine Woche vorher und wir müssen da spontan hin! LG Ines
Ich habe den Luxus, dass ich den Urlaub erst bis September des Folgejahres ausfbrauchen muss (ö.D.). Trini
Hallo, ist Arbeitsvertraglich nichts bezüglich Urlaub geregelt, dann muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen und vom AG gewährt werden. In den meisten Firmen jedoch kann man seinen Resturlaub bis zum 31. März nehmen. Ich würde in Deinem Fall nochmal mit dem Chef sprechen und fragen wie man das gestalten könnte. Ich bin sogar mal mit 18 Resturlaubstagen ins neue Jahr und hab mir diese auszahlen lassen, gut da war ich noch Single, jetzt würde ich keinen Tag verschwenden wollen. Lg
Gib Deinem AG wegen der OP bescheid. Allerdings kannst du Dich da m.E. auch Kind-Krankschreiben lassen.
Der AG hat schon recht. Wir müssen auch alle unsere Urlaubstage im Kalenderjahr nehmen.
Hat auch den Grund, dass ich in der Buchhaltung keine entsprechenden Rückstellungen bilden will...
Ist bilanzrechtlich nicht so ganz einfach...
Dann reiche den Urlaubsantrag für Urlaub gegen Ende des Jahres ein oder wann auch immer du ihn nehmen willst. Falls du ihn bis zu den letzten 5 Kalendertagen nicht hast nehmen "können", musst du diese letzten Tage kurzfristig zuhause bleiben oder dein AG muss ihn dir auszahlen. Für die OP nimmst du dann Kind-Krank-Tage, falls du den Urlaub dafür nicht verwenden kannst.
Wenn man den Urlaub nicht mehr nehmen kann, weil man so lange gewartet hat, dann verfällt er. Der AG muss überhaupt nichts auszahlen und wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, er täte es (das kann ihm nämlich später um die Ohren fliegen). Und einfach zu Hause bleiben, geht auch nicht. Es sind noch drei Monate, der AG hat sie mehrfach aufgefordert, die Tage einzuteilen. Es liegt also nicht am AG, wenn es bis Jahresende nicht mehr klappt. Und für die OP gibt es keine Kinderkranktage so lange das Kind im KH ist. Wie kommst Du denn darauf? Jeder AG wird dafür aber auch kurzfristig Urlaub genehmigen, wenn es kein Unmensch ist.
Klar, wenn die AP keinen Urlaub einreicht, dann verfällt er. Wenn sie ihn aber einreicht, doch nicht genehmigt bekommt, dann hat der AG die Wahl, ob er ihr erlauben will dass sie den ausstehenden Urlaub ins nächste Kalenderjahr mitnimmt oder ob er ihn auszahlt. Im vorliegenden Fall klang es zwischen den Zeilen, dass es der Angestellten überlassen ist, einen (nicht existenten) Termin zu finden, an dem kein anderer Urlaub bereits Urlaub beantragt hat. Von "einfach zuhause bleiben" war keine Rede, selbstverständlich müßte sie vorher einen Urlaubsantrag stellen, doch es ist auch selbstverständlich dass dieser genehmigt werden MUSS, wenn sie vorher keinen Urlaub nehmen DURFTE, weil der AG das betriebsintern nicht organisieren konnte und wenn der Urlaub nicht übertragen werden kann. Oder er zahlt eben aus. Es kann ja nicht sein, dass der AG keinen Urlaub genehmigt bekommt und sich hinterher vorwerfen lassen muss, er habe ja keinen Urlaub genommen.
Was steht denn in deinem Vertrag dazu? Bei mir steht dass ich Resturlaub bis zum 31.3. genommen haben muss. Allerdings spreche ich das mit meinem Chef individuell ab, nächstes Jahr nehme ich die übrige Woche Anfang April, da da in Bayern Osterferien sind und der Kiga zu hat. Selbstverständlich ist er damit einverstanden, da ich ja auch nicht immer nur penibel das mache was ich muss sondern mich flexibel den Erfordernissen anpasse :-)
Hallo, der Urlaub dient der Erholung und mindestens der gesetzliche Urlaub (4 Wochen) muss arbeitsrechtlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. In Ausnahmefällen kann er übertragen werden, das muss der AG aber nicht machen. Bei uns müssen auch alle ihren Urlaub bis Jahresende genommen haben, Ausnahmen gibt es nur für MA, die im zweiten Halbjahr eingestiegen sind. Hat sich bewährt und inzwischen auch allseits akzeptiert. Bei uns funktionierte das nämlich überhaupt nicht, dann begann immer das Gedrängel zu Ende März. Ist ja nur eine Verschiebung. Aber sprich Deinen Chef an und bitte um eine oder zwei Wochen Aufschub bis Du den KH-Termin weißt (dafür gibts keien Kinderkranktage, denn das Kind ist ja versorgt und nicht zu Hause unversorgt - das war aber nicht Deine Frage). Da sollte jeder dafür Verständnis haben. Wenn der KH-Termin im nächsten Jahr liegt, kannst Du ja neue Urlaubstage nehmen. Grüße und alles Gute Tina
Bei uns ist das jedes Jahr ein Kampf, ob wir ein paar Tage mit ins neue Jahr (bis März) nehmen können... oder eben nicht. Das weiß ich dann so Anfang Dez. irgendwann mal :-) Nicht mal die Betriebsschliessung (=Zwangsurlaub) bis 6.1. kann man in manchen Jahren durch "alten" Urlaub decken. Zur OP: sehr wohl kann das Krhs eine Bescheinigung ausstellenm, dass die Anwesenheit eines Elternteils erforderlich ist. Dafür "verschwendet" man übrigsn keine Kind-Krank-tage, da gibt es noch so einen Sondertopf bei den KK. Da habe ich als Privatversicherte sogar Lohnersatz (volle Höhe!) für meinen gesetzlich versicherten Sohn bekommen. Und Auszahlen von Urlaub im laufenden Arbeistverhältnis geht auch nicht (offiziell). In Deutschland gibbet sowas wie ein BUrlG :-) Viele Grüße Désirée
Hi wir dürfen alten Urlaub mitnehmen, müssen den aber bis März aufgebraucht haben. Ansonsten verfällt er. Ich nehme meistens 2-3 Tage mit rüber. Aber ich bin auch der Meinung dass das unterschiedlich ist.. LG Roxy
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