tabeamutti
Hallo, vielleicht weiß ja jemand Bescheid, wie sich das verhält. Also, ich arbeite seit ein paar Jahren bei der ev. Kirche, Bezahlung/Tarif TvöD. Ist ein Minijob. Jetzt bin ich seit März krankgeschrieben, mit den 6 Wo Lohnfortzahlung. Im Mai habe ich Gehalt gekriegt (haben im Büro gepennt) im Juni nicht. Da ich aber wg. Krankheit komplett aufhören muss und noch viele Überstunden habe, werden die mir jetzt ab Juli ausgezahlt bis Dezember. (Lt. Chefin werde ich sozusagen behandelt, als ob ich normal arbeiten würde). Jetzt habe ich pro Jahr 6 Urlaubstage (sind dann umgerechnet 6 Wochen), die ich ja aufgrund von Krankheit nicht nehmen kann bzw. jetzt kriege ich ja ÜStd ausgezahlt. Stehen mir die Tage trotzdem zu? Denn dann kommen die ja nochmals auf die Überstunden drauf (wäre dann nochmal 1,5 Mon - 45 Std-) Danke + lG tabeamutti
Hi, das lässt sich nicht pauschal beantworten, da es davon abhängt, wie dein Arbeitsverhältnis beendet wird - BU, Frührente, Auflösung und zu welchem Zeitpunkt. Wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich bis Dezember weiter besteht, dann erwirbst du auch für jeden Monat einen weiteren Urlaubsanspruch. Gruß, Speedy
Hallo, wir werden einen Auflösungsvertrag machen. Der wird zu Ende Januar gemacht - oder eben zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das mit den Urlaubstagen dazukommt. lG tabeamutti
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