Feenzauber
Hallo, ich habe im Experten-Forum nachgefragt, aber vielleicht kann mir hier auch jemand helfen!? O:-) Guten Tag, ich wusste nicht, dass während der Elternzeit Anspruch auf Urlaubsgeld besteht. In meinem Vertrag steht nur, dass das Urlaubsgeld jeweils 50% vom Monatsbrutto jeweils zum 1.7. und 1.12. gezahlt wird. Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung gibt es nicht. (Betrieb < 15 Personen) Wie lange kann man das rückwirkend einfordern? Viele Grüße
Wie viel Monatsbrutto hattest Du denn am 1.7. bzw. 1.12? In der Elternzeit vermutlich 0, also bekommst Du 50 % von 0.... Es wird nicht aufs Jahresbrutto gerechnet
In der Elternzeit ist mir neu. Bei uns gibt es anteilig bis 8 Wochen nach der Geburt und dann ist erstmal Schluss.
Wenn dou Teilzeit in Elternzeit arbeitest, ist alles normal. Machst du normalerweise nicht. Für die vergangene Monate kannst du ja nachfragen. Anspruch hat man in meiner Firma nur, wer zum Zeitpunkt tatsächlich Lohn bekommt (also quasi im Oktobet angefangen, bekommt 1/4 des Bonus. Im Oktober aufgehört, bekommt 0% von dem Bonus.
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