Mitglied inaktiv
Als ich die Vertragsänderung unterschrieb, wurde nichts von einer Reduzierung des Urlaubs erwähnt. Es hieß vielmehr. Die Arbeitszeit wird auf 24 Stunden reduziert. Alle anderen Bestandteile des Vertrages bleiben erhalten. Jetzt wird gesagt, mein Urlaub würde sich gemäß Stunden reduzieren. Die Personalerin, mit der ich letzte Woche sprach, sagte, ich hab noch 3 Tage dieses Jahr. Heute heißt es aufeinmal von einer anderen, es wären nur 2. Nun hab ich aber schon alles verplant. Was ist denn nun richtig? Eigentlich hätte es doch in meinem Vertrag erwähnt werden müssen oder? Bin grade stinksauer!
Hallo, auf wieviel Tage sind denn die 24 Stunden verteilt. Wenn es ganz normal 5 Arbeitstage sind, hast Du selbstverständlich genauso viel Urlaub wie vorher. Wenn Du z. B. nur 3 Tage in der Woche arbeitest, hast Du logischerweise weniger Urlaubstage (Du brauchst dann ja auch nur 3 Tage, um eine Woche frei zu haben). Gruß, Renate
Ich versteh das System ja, darum geht es mir gar nicht. Arbeite 3 volle Tage, daher rein Rechnerisch 18 Tage Urlaub (ursprünglich 30) Meine Frage ist: Muss es im Vertrag erwähnt werden um gültig zu sein oder ist es auch ohne Erwähnung gültig?
Der Urlaub reduziert sich anteilig, wenn sich auch die Zahl der Arbeitstage anteilig reduziert. Vermutlich arbeitest Du jetzt 3 Tage statt 5 richtig? Dann hast Du in Tagen gerechnet nur noch 60% Deines ursprünglichen Urlaubs bei Vollzeit. Abre 6 Wochen blieben trotzdem 6 Wochen. Ist eigentlich ganz einfach und logisch. Gruß Tina
ob das im Vertrag explizit so stehen muss, kann ich Dir nicht sagen. Da müsstest Du mal einen arbeitsrechtler fragen. ES macht auch einen Unterschied, ob im alten Arbeitsvertrag 30 Tage, 30 Arbeitstage oder 30 Werktage steht. Das sind Spitzfindigkeiten, die hier nicht so einfach nachzuvollziehen sind. Gruß Tina
meine Frage bleibt, muss es im Vertrag stehen?
Hallo, ich denke nicht, dass das im Arbeitsvertrag stehen muss, da musst du aber im Zweifelsfall wirklich einen Arbeitsrechtler fragen. Gruß, Renate
Hallo, ich arbeite vier Tage die Woche und habe entsprechend weniger Urlaubstage (aber eben insgesamt immer noch 6 Wochen), das steht so nicht explizit im Vertrag, da wird nur verwiesen auf den Tarifvertrag, in dem alles übrige geregelt ist. Aber ich finde es völlig logisch, dass so umgerechnet wird. LG Kristina
Logisch ja, aber mein Vertrag ist AT (außer tariflich) von daher hätte es mir nur mal interessiert, ob sie verpflichtet sind, es reinzuschreiben.
Hast du nur einen Änderungsvertrag bekommen oder einen ganz neuen Vertrag? Wenn du einen Änderungsvertrag bekommen hast, gelten die Regeln, die nicht explizit geändert sind weiter - also z.B. 6 Wochen Urlaub. Hast du einen neuen Vertrag erhalten und es steht nichts über den Urlaub drinne, gilt das Bundesurlaubsgesetzt und dir steht demzufolge nur der gesetzliche Urlaub zu, der weniger ist (ich glaube 20 oder 24 Tage).
Hallo, Gegenfrage ;-) steht denn ich deinem Vertrag das du die 24 Stunden an 3 Tagen leistest? Es ist ganz klar so wie es schon erklärt wurde. Wenn du bei 40 Std (tägliche AZ 8 St. bei 5 Tage pro Woche) 30 Tage Urlaub hattest hast du bei 24 Std. weiterhin 30 Tage Urlaub aber auf eine tägliche AZ von 4.8 Std. bezogen. Und nachdem du deine Stunden aber in 8 Stundentagen ableistest ergibt das umgerechnet 18 x 8 Std.....da brauchste nicht sauer sein, das ist richtig so :-) Eigenlich hat ein Urlaubstag bei dir nur 4,8 Std. LG Linda
das ist mir klar. Aber: im Vertrag steht nicht, wann ich die 24 Stunden arbeiten muss/soll. Vereinbart ist sogar im Ausnahmefall eine flexible Arbeitszeit bzw. zusätzliche Stunden/Tage bei Hochbetrieb. Im Vertrag ist diesbezüglich aber nichts in hinsicht auf Urlaub geregelt. Dort steht 30 Tage. Und in der Ergänzung steht der Teil bleibt unverändert. Jetzt ist die Frage. Muss das alles vertraglich festgelegt sein?
Hallo, hab noch mal überlegt und hier nachgefragt. Es muss nicht rein, wenn die normalen Urlaubstage eines Vollbeschäftigten bei Euch 30 Tage sind (und das irgendwo steht, sei es Tarifvertrag oder woe auch immer). Wenn dann nicht die normalen 5 Arbeitstage gearbeitet wird, wird das entsprechend ausgerechnet und das muss nicht im Vertrag stehen. Bei wechselnden wöchentlichen Arbeitstagen (wie offenbar bei Dir, bei uns kommt das auch manchmal vor) muss dann ganz genau ausgerechnet werden, das ist zwar kompliziert, geht aber (oder es sind Mehrarbeitszeitstunden an den anderen Tagen und die werden durch Freizeitausgleich ausgeglichen, dann ist es ja unproblematisch). Gruß, Renate
eben genau das ist der Punkt....legen wir eine 5 Tage Woche zu Grunde hast du eine tägliche AZ von 4,8 Std. und Anspruch auf die festgelegten 30 Tage Urlaub. Wie ihr (du in Absprache mit AG) die Stunden flexibel auf die Woche verteilt ist ein anderes Thema. Dein Vertrag ist so in Ordnung. 30 Tage Urlaub auf die zugründe gelegte 5 Tage Woche und die individuelle durchschnittliche tägliche Arbeitszeit (bei dir 4,8 Std. und keine 8 ;-) )....du hast 30 TAGE Urlaub ;-)....nur brauchst du um einen 8 Std. Tag frei zu machen rechnerische 1,67 Tage Urlaub....alles KORREKT.... LG Linda
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