Mitglied inaktiv
Ich hab ein Problem mit meiner Personalabteilung. Ich bin gehe in der Elternzeit wieder in TZ arbeiten erst 6h dann 18 h / Woche. Meinen anteiligen Urlaub vor der Elternzeit möchte ich wie es im Gesetz steht erst nach der Elternzeit nehmen. Meine Personalabteilung will nun aber alles für dieses jahr zusammenrechnen, da ich ja schon wieder TZ arbeite. Ist das rechtens? Hat damit jemand Erfahrungen? lg bea
Hallo, ob das rechtens ist weis ich nicht. Aber mein Arbeitgeber hat das auch gemacht. Grüße Anke (War bei mir nicht auschlaggebend da ich auch auf TZ mit selber Stundenzahl nach Elternzeit weiter arbeite)
Hi, wenn du in der Elternzeit für deinen "alten" AG tätig wirst, so gibt es keinen sinnvollen Grund für einen weiteren urlaubsaufschub mehr. Sinn der Regelung ist, dir den Anspruch zu sichern, ohne dass der Urlaub nach betrieblicher Übung oder Gesetz verfällt. Da der Anspruch so sichergestellt ist (du kannst Urlaub nehmen), kann er mit dem aktuellen zusammengerechnet werden. Gruß, Speedy
Ich möchte halt gern den Urlaub übertragen und nächstes Jahr flexibler zu sein. Und es ist schon ein Unterschied für mich, ob ich den Urlaub in einer wesentlich schlechter bezahlten TZ-Situation nehme oder in Vollzeit (arbeite ja pro Tag nur 6h und das 3x pro Woche. In unserem Betrieb müssen wir den Jahresurlaub in dem betreffenden Jahr nehmen. Im Gesetz steht es halt so drin und eine TZ wurde gar nicht dabei erwähnt. Eine Bekannte von mir hat es auch so gemacht, sie hat sogar die Elternzeit unterbrochen, ihren vollbezahlten Urlaub genommen und dann wieder Elternzeit (mit TZ). lg bea
Hallo Bea, wie das rein abeitsrechtlich ist, kann ich Dir leider nicht sagen, nur von meiner Erfahrung berichten. Bei uns (großes, globales Unternehmen) heißt es auch immer, mann kann den Urlaub nicht übertragen, aber in begründeten Fällen geht es dann auf einmal doch, vielleicht kannst Du noch einmal darüber verhandeln. Mich wundert, dass Du von einer schlechter bezahlten Teilzeit-Stelle im vergleich zum Vollzeit Job schreibst, bekommst Du auf den Stundensatz heruntergerechnet im Moment weniger? Deinen Urlaubsanspruch hast Du aber vorher auf Deine Vollzeit erworben, somit hast Du das Recht auf den Urlaub nach diesen Bedingungen und wenn Du jetzt 6 Stunden arbeitest statt wie früer z.B. 8 dann hast Du jetzt wieder das Recht auf 8 Stunden Urlaub, auch wenn der Urlaub bei Euch nach Tagen gerechnet wird. Solltest Du tatsächlich weniger pro Stunde verdienen, dann müssten sie Dir die Differenz je Urlaubstag auch noch ausbezahlen. Meiner Personalabteilung währe das wahrscheinlich alles viel zu kompliziert und sie wären froh, wenn ich den Urlaub mitnehmen würde in die Zeit, zu der ich wieder unter den vorherigen Bedingungen arbeite. Wenn es für Dich eine Option ist, die Elternzeit zu unterbrechen um den Urlaub abzufeiern, kannst Du das ja auch der Personalabteilung vorschlagen. Die neue Elternzeit kannst Du dann aber nicht diktieren, die muss im Einvernehmen mit dem Betrieb erfolgen. Ich glaube, letztendlich kommst Du um ein klärendes Gespräch mit der Personalabteilung nicht herum, denn für Deinen genauen Fall, der ja ein bisschen kompliziert ist, wird man wohl kaum eine Regelung im Gesetz finden. Und der Arbeitgeber hat ja auch die Pflicht, das zu klären. Habt ihr eigentlich keinen Betriebsrat, in dem jemand sitzt, der sich schon öfter mit solchen Problemen auseinander gesetzt hat? Vielleicht können sie Dich dort beraten. Viel Erfolg, Sabine
Hallo, ich kann Dir leider nicht helfen, aber frage doch mal bei Frau Bader im Forum nach. LG Sibs
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