Mitglied inaktiv
Hallo, jetzt brauche ich auch mal Eure Hilfe: Ich bin jetzt bei der dritten Zeitarbeitsfirma (innerhalb eines Jahres, wurde nach jedem Einsatz wieder gekündigt da keine neuen STelle mehr da war) beschäftigt und jetzt seit Ende Juli bei einer Immobilienfirma (ca. 100 Angestellte) in HH eingesetzt (unbefristeter Vertrag). Jetzt habe ich laut Vertrag eine Probezeit von 6 Monaten und einen Urlaubsanspruch für 10 Tage noch für dieses Jahr. Jetzt habe ich angefragt wegen Urlaub über Weihnachten, da beide Kindereinrichtungen (_Schule/Hort und Krippe) geschlossen haben. Die Zeitarbeitsfirma sagt nur wenn die Einsatzfirma zustimmt aber sie haben ja eigentlich noch Probezeit (warum dann aber 10 Tage Urlaub wenn man sie nicht nehmen kann) und die Einsatzfirma druckst rum sie sind ja noch in der Probezeit. Wie ist da mein Anspruch kann ich da noch irgendwie was machen? Was zwar die Firma nichts angeht: unsere Familien wohnen 500 km weit weg und wir fahren dann immer über Weihnachten immer in die Heimat, so müsste mein Mann alleine mit beiden Kindern fahren, wenn ich keinen Urlaub bekomme, da geh ich kaputt dran, wenn ich die beiden 2 Wochen lang nicht sehe bzw. meine FAmilie habe ich seit einem halben JAhr nicht gesehen) Vielen dAnk Sylvia
Hallo, bei mir war es so, dass ich auch schon in der Probezeit einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen/Monat hatte. Man darf wohl nur nicht in der Probezeit schon mehr Urlaub nehmen, als man sich erarbeitet hat. Also bis jetzt hast du drei Monate gearbeitet, also hast du 6 Tage Urlaubsanspruch, bei 2 Tagen pro Monat. Somit hast du eigentlich bis zum Ende des Jahres Anspruch auf 10 Tage (August, Sept., Okt. Nov., Dez. jeweils 2 Tage). Aber Anspruch bedeutet nicht gleich, dass du diesen auch genehmigt bekommst, da vielleicht die Stammmitarbeiter den Urlaub schon lange eingereicht haben und es muss einer aber im Büro sein (denke ich mal). Google doch mal zum Thema Urlaub und Probezeit, da steht auf jeden Fall, dass du Anspruch auf Urlaub ab dem ersten Arbeitstag hast. Viele Grüße Kleiner Löwe
Also, einmal zum Anspruch, also den 10 Tagen. Urlaubsanspruch erwirbst du in jedem Arbeistmonat - also auch in der Probezeit - und zwar in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubsanspruchs. Anspruch, diesen Urlaub auch antreten/nehmen zu dürfen hast du normalerweise erst nach der Probezeit (die dient ja, wie der Name schon sagt zu deiner Erprobung und die ´kann nicht stattfinden, wenn du gar nicht arbeitest, sprich Urlaub hast). Allerdings sehe ich das in deinem Fall rechtlich so, dass du dennoch einen Anspruch darauf hast, den Urlaub zu Weihnachten zu nehmen. Und zwar aus mehreren Gründen: 1. Du warst schon mehrfach bei dieser Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Die Firma hat dich ja schon erproben können und sich erneut für dich entschieden. Der Zweck der Erprobung und die Vereinbarung einer vertraglichen Probezeit ist insofern mehr als zweifelhaft - wahrscheinlich sogar nichtig. 2. Selbst wenn dem nicht so wäre, so läge der Urlaub ja zu Ende der Probezeit hin (schon 5 Monate tätig), umfasst nicht mehr als 10 tage und das in einem Zeitraum in dem zum einen das allgemeine Geschäftsleben (viele Betriebsfereien) ohnehin nicht auf vollen Touren läuft und dem in unserem Kulturkreis traditionell ein hoher sozialer Stellenwert eingeräumt wird (Familienfest!). Es ist ja nicht verboten während der Probezeit Urlaub zu nehmen - in Absprache mit dem AG ist das immer möglich und der sollte sich in deinem Falle aus den unter 1. genannten Gründen sehr kulant verhalten! Zum Schluss noch ein Tipp: Falls auch die aktuelle Beschäftigung wieder mit der Begründung gekündigt wird, dass es keinen direkten Anschlusseinsatz gibt, dass ist unzulässig, also: Kündigungsschutzklage einreichen! Gerade für eine Zeitarbeitsfirma gehört es ja zum ganz typischen Geschäft, dass Verleihjobs nicht nahtlos in einander übergehen. Diese Risiko muss das Unternehmen tragen und darf es nicht über eine Kündigung auf dich abwälzen. Habe garde wider Urteile gelesen, in denen die Arbeitsherichte genau so geurteilt haben! Schöne Weihnachtsferien wünscht junima
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