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Urlaub - geplant - genehmigt - Betriebsurlaub ...

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Hi Ihr, was würdet Ihr machen? In der Firma brennt die Diskussion um Betriebsurlaub oder nicht und das zieht sich sicher noch bis Ende Januar hin. Das schöne Ferienhaus muss ich aber JETZT für Juli/August buchen. Mein Arbeitsvertrag läuft bis Ende Juni und ich habe bisher kein verlässliches Verlängerungsangebot. Einerseits wird der Urlaub exakt vorgeschrieben, andrerseits aber nicht so früh, dass man dann auch exakt buchen kann. Bin etwas ratlos. Viele Grüße ...


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Hallo, das ist schwierig und da kannst DU nicht wirklich etwas machen. Betriebsurlaub muss immer mit einer bestimmten Frist angekündigt werden - ich meine, es wären 6 Monate - aber wissen tu ich es nicht genau. Wenn Du jetzt ein Ferienhaus buchst, aber nicht weißt, ob Du überhaupt im Juli/August noch eine Anstellung hast, musst Du entscheiden, ob Dir das Risiko zu groß ist. Andererseits ist das aber das Los aller Arbeitnehmer, das Urlaub abgesprochen werden muss und nihct frei wählbar ist. Einen wirklich guten Rat kann ich Dir nicht geben. Kannst Du eine Option auf das Haus bekommen? DAs habe ich schon manchmal gemacht. Dann hatte ich "den Finger drauf" und musste mich spätestens dann entscheiden, wenn eine weitere Anfrage für den Zeitraum reinkam. Gruß Tina


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Hier, das habe ich bei der IHK gefunden, anscheinend gibt es keine Frist (wurde nur bei meinem alten AG so praktiziert): Betriebsurlaub/-ferien Der Arbeitgeber ist berechtigt, für alle Arbeitnehmer des Betriebes oder für einzelne Abteilungen einen einheitlichen Urlaub anzuordnen und den Betrieb während dieser Zeit ganz oder zum Teil stillzulegen. Bei der Festlegung des Betriebsurlaubes sind die Interessen der Mitarbeiter zu berücksichtigen (Schulferien, frühzeitige Ankündigung).Der Betriebsrat hat, sofern ein solcher besteht, bei der Planung und zeitlichen Bestimmung des Urlaubs ein Mitbestimmungsrecht. Also wenn sie jetzt oder in den nächsten zwei Monaten Betriebsurlaub festlegen, der in den Schulferien liegt, dann wird das wohl so hinzunehmen sein. Gruß Tia


Mitglied inaktiv

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und ich kann auch noch was zu sagen.... rechtlich gesehen hat der AG da recht die hälfte des urlaubs vom AN zu bestimmen, die andere hälfte darf der AN selber bestimmen! lg phi