Mitglied inaktiv
so, da ich bisher immer arbeitgeberfreundlich gearbeitet habe und sogar urlaub verschenkt ahbe, will ich es diesmla nicht wieder so machen. Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch wenn ich wie geplant ab 8. Februar urlaub habe und dann elternezeit im anschluß anmelde. Wieviel Urlaub kann ich vorher nehmen? soviel wie ich anspruch bis ende des muschus hätte? Gruß Claudia
So ganz klar wird die Problenstellung für die Frage nmicht :-) Urlaubsanspruch hast Du für jeden Monat, in den Dein MuSchu hineinragt VOLL. Viele Grüße Désirée
Was desireekk schreibt stimmt nicht ganz. Richtig ist, dass du auch während der Mutterschutzzeit Urlaubsanspruch erwirbst, als wenn du arbeiten würdest. Für den MuSchu nach der Entbindung gilt aber, dass er nur für jene Klandermonate Urlaunsanspruch erworben wird, in denen mindestens 10 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche, Feiertage gelten hier mit als Arbeitstage) oder 14 Kalendertage MuSchu liegen. Endet der Mutterschutz nach Entbindung z.B. am 8. eines Monats, erwirbst du für diesen Monat keinen Urlaubsanspruch mehr, endet er z.B. am 16. eines Monats erwirbst du noch den vollen Urlaubsanspruch für diesen Monat. Ob du den gesamten, bis Ende der Mutterschutzzeit erworbenen Urlaubsanspruch auch vor Antritt des MuSchu nehmen kannst, ist eine Kulanzfrage deines AG. Generell kann in der ersten Jahreshälfte (also bis 30.06.) nur jener Urlaub genommen werden, der bis dahin auch als Anspruch erworben wurde. Erst ab dem 01.07. eines Jahres darf man als AN in "Vorgriff" gehen und könnte den gesamten Jahresanspruch nehmen. Da du etwas von Februar 2008 schreibst, kommt das bei dir ja nicht in Frage. Es ist aber durchaus nicht unüblich, dass Arbeitgeber im Falle von Mutterschutz den "Vorgriff" gewähren. Müssen muss der AG aber nicht. Am besten ihr redet in Ruhe darüber... junima
Hallo Junima, sag mal, kennst Du den § 17 BEEG, der hier greift??? http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Lies einfach mal :-) Und sehr wohl kann sie den Urlaub vor dem MuSchu nehmen, da ja feststeht, wie lange dieser mindestens geht. Viele Grüße Désirée
... denn der § 17 BEEG (brauche ich gar nicht lesen, kenne ihn nämlich ;o)) hat mit der Sache hier aber auch gar nichts zu tun. Wie der Name schon sagt bezieht sich dieses Gesetz auf die Elternzeit. Worum es Claudih ging war doch aber die Mutterschutzzeit (ganz andere Baustelle!), ob bzw. in welchem Umfang sie während dieses Zeitraums Urlaubsanspruch erwirbt und ob sie diesen erworbenen Urlaubsanspruch auch vor Antritt des Mutterschutzes nehmen kann. Dazu gilt uneingeschränkt das von mir Geschriebene. (Bin übrigens als Personalfachrau und Jurastudentin sowohl praktisch als auch theoretisch mit dem Thema vertraut...) junima
o. T.
mir geht es in erster linie um die ezit des muschu. die erziehungszeit geht nicht bis ende des jahres, und ich kann bei uns den urlaub nach absprache noch lange mit mir rumschleppen. ich rechne einfach mit den tagen, die in den muschutz rein leigen. ich gehe davon aus, daß er dann irgendwann in der 2. hälfte im mai endet. gruß claudia
Wenn er irgendwann im Mai endet der MuSchu dann hast Du inkl. dem ganzen Mai Urlaubsanspruch. Wenn auch nur 1 tag Juni dazukommt, dann auch noch den ganzen Juni :-) Viele Grüße Désirée
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