Mitglied inaktiv
ich bins gleich nochmal.habe noch eine frage... und zwar habe ich 2 kinder und habe nur eins auf der karte. also so wie ich das verstanden habe,habe ich für jedes kind 0,5 kinder auf der karte.also 2x0,5 ist eins,ist klar. aber wer hat denn dann die anderen 0,5? der vater? und was ist wenn der vater garnicht arbeitet?kann ich die dann nicht mit auf die lohsteuerkarte bekommen? wie ist denn das? habe für beide kinder das sorgerecht allein. stimmt das nun alles so,dass ich 1 kind auf der karte habe? entschuldigt bitte diese dumme frage,aber bin etwas verwirrt :-)
Wir haben 2 2 Kinder, haben Steuerklasse 4/4 und haben jeder beide Kinder auf der Karte. Wie das jetzt bei 3/5 ist, weiß ich nicht. Bei nicht verheirateten kann es sein, daß die Kinder "geteilt" werden. Trini
kenne mich damit nicht 100pro aus, frag mal im AE-Forum. Oder bei der Rechtsanwältin hier. Ich bin/war alleinerziehend, habe alleiniges Sorgerecht. Ich habe 0,5 Kinder auf der LSK, mein Ex/der KV von Simon hat ebenfalls ein halbes Kind auf der LSK. Ob Du alleiniges SR hast oder nicht, hat damit überhaupt gar nichts zu tun! Es steht wohl jedem ein halbes Kind zu. Ausnahme gäbe es wohl, wenn der Kindsvater über 75% seiner Unterhaltszahlungen nicht nachkommen würde, dann könnte man ihm das halbe Kind von der Karte aberkennen. Frag mal im Jugendamt, die können Dir das auch beantworten. Ich bin übrigens Klasse II. LG Sue
Erstmal gleich vorab: Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte wirkt sich nur auf die Kirchensteuer aus! Je mehr Kinder auf der Karte, desto geringer der Kirchensteuerbetrag. Wer nicht in der Kirche ist, für den macht es steuerlich keinem Unterschied ob die Kinder draufstehen oder nicht. Ja, die beiden anderen "halben Kinder" stehen auf der Steuerkarte des Vaters. Das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Er ist unterhaltsplichtig, muss also von seinem Einkommen zur Finanzierung der Kinder beitragen und daher steht ihm auch die entsprechende Besserstellung bei der Kirchensteuer zu. Dass er arbeistlos ist, ändert nichts daran, denn auch sein ALG wird ja unter Berücksichtigung seiner individuellen Steuermerkmale berechnet. junima
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