Mitglied inaktiv
Vor einer Weile hatte ich hier schon mal nach euren Erfahrungen mit Arbeit während des Mutterschutzes gefragt und sehr hilfreiche Antworten bekommen. Nun hätte ich noch eine weitere Frage: Ich habe mich entschieden, zunächst auf die sechs Wochen Mutterschutz vor der Geburt zu verzichten. Natürlich halte ich mir die Option offen, dann doch - ohne Angabe von Gründen - jederzeit aufhören zu können. Wie funktioniert das nun mit meiner Bezahlung? Ich kann und werde ja nicht Gehalt UND Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen. Habe ich also die Möglichkeit, dieses Mutterschaftsgeld ab einem beliebigen Zeitpunkt zu beantragen? Der Mutterschutz fängt offiziell am 21.11. an. Wenn ich mich nun beispielsweise am 6.12. spontan entscheide, die Arbeit doch niederzulegen, kann ich dann für die letzten drei Dezemberwochen noch Mutterschaftsgeld beantragen? Und wie lange dauert es, bis man dieses Geld nach der Beantragung ausgezahlt kriegt? Danke schon mal für eure Antworten!!
Hi, ich habe es so gemacht wie Du (allerdings dann bis ET, vom Schreibtisch quasi in den Kreißsaal). Während des Mutterschutzes zahlt Dir Dein AG das Mutterschutzgeld (entspricht dem Nettogehalt abzüglich das KK-Anteils) und beantragt selbst die Erstattung bei der Krankenkasse (abzuüglich dem Geld, dass Dir die Krankenkasse zahlt 13Euro/Tag?). Nimmst Du den Mutterschutz nicht in Anspruch, zahlt Dein AG ganz normal Gehalt weiter und führt die Sozialabgaben an die KK ab bis zu dem Tag, an dem Du in MuSchu gehst. Mutterschutzgeld und Gehalt bekommt man nicht. Für Dich ist es ein Nullsummenspiel. Gruß Tina
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