Mitglied inaktiv
Hier gleich noch eine bei uns aktuell angesagte Frage. Wie schaut es rechtlich aus, wenn wir in das Nachbarbundesland umziehen, das Kind aber vorerst, bis ein neuer gefunden ist, im alten Kiga bleibt. Danke für euren Rat.
p.s. ich arbeite jedoch noch im "alten" Bundesland, wo auch das Kind weiterhin in den Kiga gehen soll.
Hi, so lange, wie du den Kiga nicht kündigst, müssten sie dir kündigen. Ob das geht und unter welchen Bedingungen, musst du im Vertrag bzw. in der Satzung nachlesen. Normalerweise wird aber niemand danach fragen, da auch die städtischen Zuschüsse miest nur jahresweise fliessen und nicht nach Monaten. Selbst wenn sie dir kündigen sollten, kannst du noch Widerpruch wg. Härtefall (noch kein neuer Platz vorhanden) einlegen... Gruß, Speedy
hallo, laut gesetz hast du ein wunsch-und wahlrecht, d. h., du kannst dein kind in den kindergarten geben, den du möchtest, vorausgesetzt, dass da ein platz frei ist. also kannst du dein kind im alten kiga lassen. evt ändert sich euer elternbeitrag, aber das wirst du sehen. lg doreen
Meine Erfahrung sieht anders aus! Wir sind 5 km weiter weg gezogen, aber eben in die Nachbarstadt, beide in NRW. Beide Eltern arbeiten weiterhin in der alten Stadt, d.h. wir fahren beide jeden Morgen vor der Tür des alten Kindergartens lang. Trotzdem wurde uns gekündigt, da die Kiga Plätze nur für die Einwohner dieser Stadt da seien. Mit Mühe haben wir einen neuen Kigaplatz am neuen Wohnort gefunden, haben aber seitdem Probleme mit den Betreuungszeiten (Kiga schließt 16:15 Uhr, ich arbeite bis 16 Uhr und schaffe es nicht rechtzeitig zum Kiga, muss also zweimal die Woche eine halbe Stunde überbrücken, indem ich Verwandte und Freunde mobilisiere, meine Tochter abzuholen, was sehr schwierig ist, da wir ja im neuen Ort noch niemand kennen und fast alle anderen selbst berufstätig sind). Suse
AUch bei uns ist das nicht so einfach, wir wohnen in SH und hätten es näher zum Kiga in HH als im Ort, da aber anderes BL, keine Chance da was zu machen.
Hallo sylviaemma, wieso war da nichts zu machen? Liegt es daran, dass jedes Bundesland nur für seine eigenen "Zöglinge" aufkommen möchte? Bei uns ist es ein privater Kiga, aber was letztlich das Gesetz sagt, weiß ich nicht.
Ja weil es in HH ein Gutscheinsystem gibt und nur für Leute die in HH wohnen, aber in Hedwig Holstein ist das wieder anders geregelt. Ist bei der SChule genauso. Kaum Chancen für SH nach HH in die SChule zu kommen. DA gehts nur ums Geld. Bei privaten Einrichtungen sieht es wieder anders aus.
Hallo, kennst Du nicht am alten Wohn- und Kiga-Ort jemanden so gut, dass Du dort für Dich und Dein Kind den Zweit-Wohnsitz anmelden kannst? Damit sollte das temporäre Problem gelöst sein. LG Dani
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