Mitglied inaktiv
Hallo! eigentlich gehört es nicht hier her, aber vielleicht kann mir jmd. helfen?! ich bin gelernte verkäuferin. hab allerdings nach erfolgreicher beendigung meiner ausbildung nicht mehr in dem beruf gearbeitet. hab im juni 2004 ausgelernt. würde gerne kosmetikerin lernen. allerdings würde ich wohl bei einer schulischen ausbildung kein schüker-bafög mehr bekommen. bezahlt das amt dann weiter alg II? oder nicht? oder würden die eine umschulung bezahlen. würde mich über eure antworten freuen. schönes WE! lg, Kristin
sorry, wollt ich wo anders posten
Hallo, erkundige dich beim Arbeitsamt, ob sie Umschulungen zur Kometikerin anbieten und falls ja, ob du da rein rutschen kannst. Wenn man vor der Umschulung Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezogen hat, dann bekommt man das gleiche Geld auch weiterhin. Es nennt sich dann aber Unterhaltsgeld. Viele Grüße Andrea
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