Mitglied inaktiv
Trudelte heute mit der Post ein. Und ich hatte schon gehofft, dass die mich vergessen haben, weil ich nie was von denen gehört habe ;-( 3700 Euro für 2 Jahre Voll-Bafög. Ca. 600 werden erlassen, wenn ich bis zu einem bestimmten Termin alles auf einmal zurück zahle. Hm. Nun habe ich ja einen befristeten Arbeitsvertrag mit derzeit 12 Stunden pro Woche, und dieser läuft Ende des Jahres aus. Außerdem ein Kind, das nächste unterwegs, nicht verheiratet. Mein Freund studiert noch. Hab jetzt erst mal so einen Freistellungsantrag gestellt. Habe ich damit (zu einem späteren Zeitpunkt) immernoch die Möglichkeit, alles in einem Stück zu bezahlen und einen Nachlass zu bekommen? War jemand von Euch auch in dieser Situation? Wie habt Ihr das gemacht?
Ich hatte dieses 2003. Ich erhielt damals meine Aufforderung zur Rückzahlung. Ich hatte allerdings Glück: zumindest damals gab es eine Regelung, daß man die Raten, die während einer Erziehungszeit anfallen, komplett erlassen bekommt. Da ich von 2002 bis 2005 durch meine beiden Kinder Elternzeit hatte, musste ich somit gar nichts mehr zurückzahlen. Vielleicht gibt es diese Regelung ja noch. LG Katrin
Auf Antrag, der vor oder während der Rückzahlungsverpflichtung zu stellen ist, vermindert sich das Staatsdarlehen a) bei Kindererziehung und -betreuung (§ 18b Abs. 5 BAföG): Wer während seiner Rückzahlungsverpflichtung ein Kind bis zu 10 Jahren pflegt und erzieht oder ein behindertes Kind betreut, dem werden die jeweils fällig werdenden Rückzahlungsraten erlassen. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Darlehensnehmers den Freibetrag für die Freistellung (s.o.) nicht übersteigt und er nicht oder nur unwesentlich erwerbstätig ist. Unwesentlich ist eine Erwerbstätigkeit, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als zehn Stunden beträgt.
ich habe ja nur 5 Monate je 100DM bekommen - bin nächstes jahr im März fertig, da bin ich mal gespannt, was ich an Bafög zurückzahlen darf
Hallo Katrin! Vielen Dank für den Hinweis, das wusste ich noch nicht. Werde mich da nächste Woche mal genau erkundigen. Wenn da etwas oder vielleicht sogar alles erlassen wird - das wär ja was :-)
Guck mal in dem Bescheid nach, da steht auch genau, unter welchen Umstaenden die Raten ganz erlassen werden. Wenn du nicht mehr arbeitest und ein kleines Kind betreust, duerfte das auf die zutreffen. Du musst das aber selbst beantragen. LG Berit
Ich habe noch einen 12 Stunden-Vertrag (10 Stunden sind entscheidend). Dieser hört aber auch Ende des Jahres auf. Fragt sich, wie dieser Zeitpunkt Einfluss hat? Dann müßte doch irgendwie anteilig gekürzt werden, oder? Ich werde nächste Woche dort mal anrufen.
Hab grad noch mal nachgeschaut. Der Rückzahlungsbeginn ist laut Schreiben erst, wenn mein jetziger Arbeitsvertrag schon lange beendet ist (zu diesem Zeitpunkt werde ich sogar schon wieder in Mutterschutz sein). Also spielen die 12 Stunden dann schon keine Rolle mehr. Ein Kind betreue ich auch, und Verdienst habe ich dann ja auch nicht mehr (wg. Ende des Arbeitsvertrages). Also wären zu diesem Zeitpunkt alle Bedingungen erfüllt. Das wäre ja wirklich gut. Sollte einem das eigene Kind tatsächlich mal so richtig einen finanziellen Vorteil bringen?! Erstaunlich ;-)
dürfte denn die Aufforderung zur Rückzahlung eintrudeln? lg karinamaus
Ich habe von 1992-1994 Bafög bezogen. Der Bescheid kam 2003. Ich glaube, der Bescheid kommt ca 5 Jahre nach Ablauf der Höchstförderungsdauer des bezuschussten Studiums. LG Katrin
Danke, für die schnelle Rückantwort. Und wenn man zu der Zeit bereits ein Kind hat, aber arbeiten geht...zählt dann das Einkommen, wenn unter bestimmter Grenze auch noch als Erlassmöglichkeit der Rückzahlung? lg
In dem Bescheid steht, es müssen 3 Bedingungen erfüllt sein, und zwar nicht durch ODER, sondern durch UND. Es müssen also alle 3 Bedingungen parallel vorliegen: - Betreuung eines Kindes umter 10 Jahren - geringfügige Beschäftigung bis 10 Stunden pro Woche - Einkommen unter einem bestimmten Freistellungsbetrag (wg. der Summe musst Du im Einzelnen mal schauen) Ich habe BAföG übrigens ab 1997 für 4 Semester erhalten (also bis 1999), das Studium im Mai 2003 abgeschlossen und jetzt (2006) die Rückzahlungsaufforderung erhalten.
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