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Hallo, ich habe 2 Kinder welche im Abstand von ca. 2 Jahren geboren wurden. Kind1 13.01.2005 Kind2 20.03.2007 Elterzeit ist für Kind1 läuft bereits vom 11.03.2005 bis 10.03.2008 (wg. Mutterschutz), also 3 Jahre. Für Kind2 würde ich gerne ebenfalls 3 Jahre Elternzeit im Anschluss an die EZ von Kind1 nehmen. Allerdings vollendet Kind2 das 3 Lebensjahr am 19.03.2010. Heisst das nun, dass ich für Kind2 1. Elternzeit vom 11.03.2008 bis 19.03.2010 (Vollendeung des 3.Lebensjahres) und 2. von meinem Arbeitgeber die Übertragung der Elternzeit vom ersten Jahr Kind2, also vom 20.03.2010 bis 11.03.2011 genehmigen lassen muss? Danke vorab! Melanie
Wenn dein erstes Kind am 13.01.2005 geboren wurde, so endet die Elternzeit, wenn du die vollen drei Jahre am Stück nimmst, am 12.01.2008 (Erster Arbeitstag nach Elternzeit wäre der 13.01.2008). Die Mutterschutzfrist hat mit der Elternzeit nichts zu tun und wird auch nicht mit berechnet. Für dein zweites Kind endet die Elternzeit, bei drei Jahren am Stück, wie du ganz richtig schreibst am 19.03.2010. Möchtest du bis zum 3. Geburtstag deines zweiten Kindes zu Hause bleiben und beantragst entsp. Elternzeit bei deinem AG (also bis 19.03.2010), so endet(e) mit mit diesem Antrag die Elternzeit des ersten Kindes am Geburtstag des zweiten Kindes, also dem 20.03.2007. Für das dritte Jahr aus der ersten Elternzeit kannst du bei deinem Arbeitgeber beantragen, es bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres deines ersten Kindes anzutreten. GGf. könntest du also (bei zustimmung deines AG u. rechtzeitiger Antragstellung) das dritte Jahr aus Elternzeit 1 direkt an die Elternzeit 2 anhängen und bis zum 19.03.2011 zu Hause bleiben.
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