Hallo, mein AG hat mir noch während der Schwa-schaft eine Teilzeitvereinbarung in der EZ getroffen, mich quasi dazu gedrängt. Ich arbeite seit Ende MuSchu 1 Tag/ Woche, ab September (da ist das Baby 6 Monate) alt 24h d.h. 3 Tage/ Woche. Ich hätte diese Vereinbarung nach Geburt nicht mehr unterschrieben und würde jetzt gern ein bißchen zurückrudern, z.B. nur 2 tage pro Woche arbeiten. Hat das schon mal jemand durchgezogen? Kann ich einen solchen TZ Vetrag auch kündigen, wenn ja mit welcher Frist? lg bea