Mitglied inaktiv
Kennt sich da wer aus? Bei uns im Betrieb (Anstalt des öffentlichen Rechts) bekommen diejenigen die Besitzstandszulage für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile nicht mehr, die aus der Elternzeit zurück sind. Begründung: Der TVöD/TVÜ sieht nur eine Unterbrechung wg. Wehrdienst o.ä. und freiw. soz. Jahr etc. als unschädlich an. Aber geht es bei § 11 TVÜ nicht darum, dass das Kindergeld ununterbrochen gezahlt wird? Und nicht, dass entsprechende Entgeltbestandteile ununterbrochen gezahlt werden? Oder verstehe ich das falsch? Wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Hoffe, ihr versteht mein Problem.
Hallo, was sind Besitzstandszulage für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile ??? Ich bin zwar auch in einer Behörde groß geworden, aber das kenne ich auch nicht.
Das hat was mit der Tarifumstellung von BAT bzw. MTArb auf den TVöD zu tun. Im BAT gab es ja Ortszuschlag für die Kinder und im MTArb den Sozialzuschlag + ggf. einen Kindererhöhungsbetrag, dies gibt es im TVöD nicht mehr. Der TVöD ist NICHT mehr familienbezogen, jedoch bekommen die "Altfälle", die vor der Tarifumstellung bzw. im Jahr der Tarifumstellung ein Kind hatten, für das sie Kindergeld erhalten haben, die kinderbezogenen Entgeltbestandteile (also Ortszuschlag fürs Kind, Sozialzuschlag etc.) als Besitzstandszulage weitergezahlt, solange sie für das Kind Kindergeld erhalten. Voraussetzung ist aber die ununterbrochene Zahlung, wo ich mir jetzt aber eben nicht sicher bin (und gerne eine Klärung hätte!) ob es um die ununterbrochene Zahlung des Kindergeldes geht oder die ununterbrochene Zahlung der Besitzstandszulage. Was ist z.B. wenn ich in Elternzeit bin und dadurch ja keine Besitzstandszulage bekomme (klar, arbeite dann ja nicht), das Kindergeld bekomme ich aber ja durchgehend bezahlt. Meine große Frage ist: Habe ich nach der Elternzeit dann Anspruch auf die Besitzstandszulage???
Hi, da du durch Schwangerschaft und Elternzeit nicht schlechter gestellt werden darfst als andere Arbeitnehmer, muss nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung auch die Zulage nach Ende der Elternzeit wieder gezahlt werden. Dein Vertrag läuft ja weiter, also gelten die alten Bedingungen mit den ÜBerleitungsvorschriften in den TVöD wie auch vor deiner Elternzeit. Gruß, Speedy
bekommen hast, hast du Bestandsschutz. Dieser Kinderzuschlag wird nur so lange gezahlt, wie du auch Kindergeld bekommst. Hast du noch keinen "Kinderzuschlag" bekommen, hast du auch kein "Anspruch".
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