Elternforum Baby und Job

@Tinai

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Hallo, sag mal bist du selbstständig oder in einem Familien-Unternehmen tätig? Habe ab und zu Beiträge von dir gelesen und es kam mir so vor. Wenn ja, würde ich dich gerne mal was fragen in bezug auf zu zahlende Steuern bei Selbstständigkeit. Bitte melde dich mal. LG, Stefanie


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Kannst mich gerne anmailen.


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Ich versuch es so kurz wie möglich zu machen: Freunde von uns (Ehepaar) betreibt einen Kiosk. Die Frau (Inhaberin) hat seit 5 Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben, seit 1 Jahr keine Steuern mehr bezahlt - vor kurzem wurde der Betrieb von den Behörden geschlossen und versiegelt, beide haben sich jetzt arbeitslos gemeldet. Welche Steuern hätte sie zahlen müssen - ich denke Gewerbe-, Umsatz u. Einkommensteuer. Wieviel fällt da prozentual an bei einem Jahresumsatz von ca. 120tausend Euro (Steuerschuld pro Jahr)? Was muss sie tun, den Betrieb wieder zu öffnen - es ist ihre einzige Einnahmequelle, sie haben Raten aufs Haus zu zahlen, kriegen anderswo keinen Job mehr, das bedeutet ihren finanziellen Ruin. Sie würde gerne ihre Steuerschuld begleichen (wie steht noch in den Sternen) und weitermachen: kriegt sie die Gewerbeerlaubnis zurück, wenn sie ihre Jahresabschlüsse eingereicht hat - sie hatte wohl Verlustgeschäfte, wirkt sich das dann nicht steuermildernd (Guthaben) aus im Vergleich zur Schätzung von vor 5 Jahren, als sie noch wesentlich bessere Umsätze hatte? Im Vergleich Einahmen zu Ausgaben - wieviel höher müssen die Umsätze sein als die Ausgaben, damit ein Geschäft noch Gewinn abwirft, wie kann man sowas ausrechnen? Und last not least: Sollten sie es nicht schaffen, ihre finanziellen Schulden zu begleichen, arbeitslos bleiben u. das Haus verlieren u. Harz4-Empfänger werden: müssen ihre volljährigen Kinder für ihre Schulden aufkommen? Entschuldigung, ein riesiges Fragenpaket. Wir würden gerne helfen, kennen uns aber selber nicht aus. Unsere Freundin lügt sich da leider selbst gerne an, beschönigt immer noch alles, obwohl sie den Betrieb langsam ruiniert hat ... (haben wir ihr alles schon gesagt und sie auch "zusammengefaltet", jetzt geht es nur noch um praktische Hilfe) Du hast doch sicher Kenntnisse, kannst du dazu was sagen? Danke für's Lesen LG, Stefanie


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Hallo Stefanie, Puh, das ist aber schwerer Tobak und ich kann Dir da auch keine erschöpfende Antwort geben. Normalerweise ist sie bei einem Jahresumsatz von 120TDM auf jeden Fall umsatzsteuerpflichtig. Umsatzsteuer ist eigentlich ein durchlaufender Posten und wird deswegen auch nicht gestundet. Anders als Einkommensteuer oder die damit verbundene Gewerbesteuer (ich gehe jetzt mal von einer Personengesellschaft aus - wird wohl keine GmbH gewesen sein). Gewerbesteuer wird erst fällig über einem bestimmten Gewinn, die Freigrenzen dafür kenne ich nicht, aber kann man sicher leicht ergoogeln. Die Einkommensteuer richtet sich nach Gewinn und persönlichem Steuersatz. Verlustvorträge kann man zum Teil steuermindernd geltend machen, wobei ich mir solche Verluste bei einem langjährigen Betrieb nicht mehr vorstellen. Ein Kiosk kauft ein und verkauft und hat dazu noch fixe Kosten wie Miete, aber vermutlich noch nicht einmal Personalkosten oder? Und wenn dann doch geringe, denn meist stehen die Eigentümer selbst drin. Wenn ihr Betrieb verschlossen und versiegelt wurde, dann muss schon eine ganze Menge vorher passiert sein. In der Regel fordert das FA ja zur Erklärung auf, ebenso zur Vorauszahlung. Dann wird geschätzt mit einem hohen Unsicherheitsaufschlag. Auch die Schätzung kann man noch abwenden, indem man eine korrekte Erklärung nachreicht. DAnn kommen Säumniszuschläge und nochmalige Aufforderung und dann wird vollstreckt. Das ist sicherlich auch in den letzten 5 Jahren schon passiert, aber vielleicht haben sie dann ja was bezahlt und der GV ist zufrieden abgezogen. Ehrlich gesagt, wüsste ich nicht, wie sie je den Kiosk wieder eröffnen könnten, wenn sie jetzt eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe. Und dass sie die abgegebenen haben, darauf deutet die Schließung und Versiegelung hin. Manche melden das gleiche Gewerbe dann über den Ehegatten an, aber in D ist es generell sehr schwierig, nach einer EV wieder auf die Beine zu kommen - anders als in USA. Mein Rat wäre, dass die Freundin schleunigst zu einem versierten Steuerberater geht und alle ihre Unterlagen mitnimmt. Viel wird sie nicht haben, denn sie muss ja hartnäckig alles ignoriert haben, was sie in den letzten Jahren zugestellt bekommen hat. Meist werfen die Leute das dann auch weg - aus den Augen aus dem Sinn. Das ist ein Teufelskreis. Aber jetzt die Erklärungen einzureichen und die Steuerschuld zu begleichen, ist die einzige Chance, dass sie schuldenfrei wird und ihr Haus behalten kann. Der Einzelunternehmer haftet immer mit seinem ganzen persönlichen Vermögen (das vergessen die meisten, vor allem wenn sie auf die bösen AG schimpfen) Inwieweit ihre Kinder für die überschuldeten Eltern aufkommen müssen, weiß ich nicht. Ich halte das eigentlich für ausgeschlossen, aber da kenne ich mich überhaupt nicht aus. Grüße Tina


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Du kannst mich aber auch anmailen, oder deine Adresse hinterlegen, denn das ist ja eigentlich kein Thema für dieses Forum. Grüße T.


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ich gehe nicht von einer Personengesellschaft aus, sondern von einem Einzelunternehmen, meine Güte, warum habe ich mich da so verschrieben, das ist was ganz anderes.


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Die erwachsenen Kinder haften für die Schulden der Eltern nur, wenn sie in irgendeiner Weise in das Schuldverhältnis zwischen den verschuldeten Eltern und deren Gläubigern mit eingetreten sind (zum Beispiel durch eine Bürgschaft). Andernfalls haben die Gläubiger der Eltern keine Ansprüche gegen die Kinder. Dies ändert sich dann, wenn die Eltern sterben sollten und die Kinder diese überschuldete Erbschaft annehmen. Ich gehe aber davon aus, dass dieser Fall hier nicht relevant ist und im Ernstfall sollte diese Erbschaft ausgeschlagen werden. Inwieweit die Kinder den Eltern (wenn HartzIV-Empfänger) zu Unterhalt verpflichtet sein können, weiß ich nicht.


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Vielen Dank erstmal, das ist im wesentlichen so dass was ich mir auch gedacht habe. Leider ist es genauso gelaufen: alles ignoriert und aus den Augen, aus dem Sinn ... Wg. persönlich anmailen: das hätte ich gerne getan - aber wie? Ich hab doch deine email-Adresse nicht. Das hat mich hier schon öfter gewundert, dass Leute sagten: schick dir eine mail - man gibt doch auch hier im Forum nicht seine email für alle bekannt. Oder wie funktioniert das? LG, Stefanie


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Deswegen hatte ich sie in meiner Antwort "hier" oben hinterlegt. Wenn man das Feld "e-mail" bei den Antworten ausfüllt, dann ist sie oben hinterlegt. Ich mach das nur in seltenen Fällen. Aber so kannst Du auch Deine hinterlegen, sonst hätte ich Dich nämlich gleich direkt angemailt. Grüße Tina