Mitglied inaktiv
Nu' muss ich ja doch nochmal klugscheissen ;o) Habe deinen Beitrag im thread weiter unten erst jetzt gesehen und dir dort nochmal was dazu geantwortet. Im Rahmen einer geringfügigen Selbständigleit kann man (und konnte man schon seit "Ewigkeiten") definitiv in der Familienversicherung bleiben! Deine Definition von Haupt- und Nebenerwerb ist vielleicht das, was "Otto-Normalverbraucher" landläufig darunter versteht, hat aber mit den für die Sozialversicherung geltenden Regelungen nichts zu tun.... junima
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sondern die der Sozialversicherungsträger. An Shirins Stelle würde ich ohnehin bei der eigenen KK nachfragen. Denn nur auf die Auskunft kann sie sich auch wirklich wirksam berufen. Hier noch einmal ein sehr guter link: http://www.bkk-medicus.de/service-mitglieder/familienversicherung.htm Beachte: "Ausschluß der Familienversicherung In folgenden Fällen ist die beitragsfreie Mitversicherung ausgeschlossen: .........=> Wenn der Angehörige hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist...." Ich würde schon denken, dass man mit einer Krabbelstube im Hauptberuf selbständig ist. Sie hat ja keinen anderen Arbeitgeber mehr. Ich bin in diesen Dingen auch nicht sattelfest, deswegen liest man ja nach und die Krankenkassen haben da ausgezeichnete Dokumentationen. Gruß Tina
Denn, wie gesagt, was ein Haupterwerb im Sinne des der Sozialversicherung ist, definiert sich ALLEIN über die Höhe des Einkommens. Daraus ergibt sich natürlich, dass eine hauptberufliche Selbständigkeit eine Familienversicherung ausschliesst - nur ist das, was shirin vorhat eben, aufgrund des Einkommens ein familienversicherungsunschädlicher Nebenerwerb und keine hauptberufliche Selbständigkeit. (In ihrem Fall hätte das sogar noch nach den alten Regelungen gegolten, die eine max. Arbeitszeit von 15 Std./Wo festlegten. Diese 15-Std.-Grenze ist aber nicht mehr relevant.) Ich bin da schon ziemlich sattelfest, da ich bis vor ein paar Monaten selbst als geringfügig Selbständige in der Familienversicherung versichert war. Als Personalerin gehört Sozialversicherungsrecht ausserdem zu meinen Arbeitsgebiet...
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