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Teilzeittätigkeit während Elternzeit

Teilzeittätigkeit während Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Ich möchte gern nach 1,5 bis 2 Jahren nach Geburt während der vorher beantragten dreijährigen Elternzeit wieder arbeiten gehen (ca. 50 %). Muss ich dass schon in dem Antrag auf 3jährige Elternzeit kurz nach Geburt erwähnen oder ist es sinnvoller, erst später einen Brief mit Bitte um Teilzeittätigkeit zuzusenden? Problem: Ich kriege entweder eine Betreuung nach 1,5 oder nach genau 2 Jahren. Andererseits muss der Arbeitgeber auch die Chance haben, rechtzeitig zu planen... Versteht Ihr was ich meine, wie habt Ihr das gehandhabt? Danke!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Wenn Du Deinen Anspruch sicherstellen willst, musst Du bereits in Deinem Antrag auf Elternzeit sagen, wann und wieviel Du innerhalb der ersten zwei Jahre arbeiten möchtest. Die Aussagen für das dritte Jahr kannst Du kurz vor Ablauf des zweiten Jahres treffen (die Frist kenne ich nicht). Wenn Du Dich nicht genau festlegen kannst, bist Du auf das Entgegenkommen Deines Arbeitgebers angewiesen.