Mitglied inaktiv
Habe eine Frage an euch. Vor der Geburt meines Sohnes habe ich Vollzeit gearbeitet. Jetzt muß ich ihn bereits für nächstes Jahr Sommer für einen Krippenplatz anmelden. Ich würde gern nur noch Halbtags arbeiten und brauche dafür eine Arbeitsbescheinigung meines Arbeitgebers. Muß er mir eine Teilzeitstelle anbieten und wenn er dies nicht tut, wie bekomme ich dann eine Arbeitsbescheinigung und damit einen Krippenplatz? Danke schonmal für Antworten. Ich bin nämlich etwas ratlos. Wollte mich ansonsten beim Arbeitsamt erkundigen.
Hallo, Anbieten muss Dein AG Dir gar nichts. Wenn Du eine TZ Stelle möchtest, musst Du einen Antrag stellen dafür. Ob er sie Dir verwehren kann oder zustimmen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, das kann man pauschal nicht beurteilen. Viel Erfolg. Gruß Tina
Wenn Dein Arbeitgeber auf Teilzeit nicht eingeht, kannst Du Dir doch erstmal eine Bescheinigung für die Vollzeitstelle ausstellen lassen, da Dir die ja nach der Elternzeit gesetzlich zusteht. Teilzeit bis 30 h/Woche würde Dir während der Elternzeit zustehen, sofern eine Mindestanzahl von Arbeitnehmern bei Euch beschäftigt ist. Genaueres dazu kann sicher Frau Bader im Forum Recht beantworten. Die Vollzeitstelle kannst Du ja dann immer noch kündigen. Aber Du hast erstmal die Bescheinigung für Deinen Krippenplatz. V. G.
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