Mitglied inaktiv
Hi Mädels, ich hab zwar gerade bei Frau Bader schon die Frage reingestellt, wollte aber mal "horchen", ob sich evt. jemand von Euch damit auch auskennt... Es ist so, dass ich nach meinem 1. Kind bei meinem Arbeitgeber wieder angefangen habe zu arbeiten, allerdings nicht mehr Vollzeit, sondern Teilzeit 50%. Jetzt - nach Kind und Elternzeit Nr. 2 - hab ich wieder angefragt, ob ich wieder auf diese 50% Teilzeit arbeiten darf. Er hat abgelehnt, da er nicht verpflichtet ist (weniger als 15 Mitarbeiter, betriebliche Gründe) die Arbeitszeit zu verringern. Meiner Ansicht nach muss er sie ja nicht verringern, ich würde ja wie vor Elternzeit Nr. 2 wieder 20 Std. die Woche arbeiten. Muss er mir theoretisch nicht meine "alte" Stelle VOR der Elternzeit freihalten, bzw. eine gleichwertige? Liebe Grüße und schonmal Danke für Eure Antworten, Eure MONA ;o)
Wenn Du nicht in der Elternzeit TZ gearbeitet hast, sondern Dein ursprünglier Vertrag nach EZ Nr. 1 geändert wurde, dann steht Dir auch die TZ-Stelle wieder zu. Trini
Hi Trini, danke für Deine Antwort. Ich habe leider gar keinen schriftlichen Arbeitsvertrag nach Elternzeit 1. Habe allerdings 8 Monate auf 50% gearbeitet und auch Lohnabrechnungen bekommen. Das müsste im Härtefall bestimmt auch reichen, oder? Grüßle und nochmal Danke *Mona*
Da bin ich überfragt. Ich bekomme immer schriftliche Verträge, in denen steht, wie lange ich verkürzt arbeite und ab wann ich wieder voll arbeiten muss/darf. Trini
Hallo, ich denke, Du hast in EZ1 reduziert und zwar befristet, damit gilt grundsätzich Dein alter Vollzeitvertrag, auf den sich dann auch der Arbeitgeber bezieht und nicht auf die Teilzeit während der ersten Elternzeit. Insofern hätte er recht, da er ja nicht verpflichtet ist, Teilzeit zu gewähren. Was anderes wäre es, wenn Du nach dem ersten Kind einen dauerhaften unbefristeten Teilzeitarbeitsvertrag unterschrieben hättest, damit wäre der Vollzeitarbeitsvertrag ja hinfällig. Hört sich aber bei Dir nicht so an. Sicherheitshalber würde ich aber noch mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen (oder beim Betriebsrat falls es den gibt). Gruß, Renate
Hi, das hängt davon ab, ob du TZ während der Elternzeit (= bis zu 3 Jahre nach der Geburt von Kind1) genehmigt bekommen hast (=> dann befristeter TZ-Vertrag, alter VZ-Vertrag ruht, bleibt aber bestehen) oder ob der alte Vertrag unabhängig von der Elternzeit geändert wurde (davon wird ausgegangen, wenn Kind 1 bereits älter als 3 Jahre ist und du immer noch eine TZ-Stelle ausübst) => dann auch nach Kind 2 ein Anspruch auf TZ, da ja kein VZ-Vertrag mehr existiert. PS: Verträge müssen nicht schriftlich sein - mündliche Vereinbarungen, tatsächliche Ausübung und Gehaltsabrechnungen sind genauso aussagekräftig vor Gericht. Gruß, Speedy
Das Problem hatte ich mit meinem ehemaligem Arbeitgeber auch... wir haben uns dann geeinigt den Vertrag aufzulösen... LEIDER !!!
Und zu Deiner Frage... NEIN, er muß Dir die Stelle nicht freihalten... das muß er NUR, WENN Du so arbeitest, wie vorher auch sprich in Vollzeit !!! LG
Ach so... sorry... hatte überlesen, dass Du ja schon in Teilzeit dort gearbeitet hast... Dann vergiss meine Antworten bitte... ![]()
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