Mitglied inaktiv
Hallo, habe bei meinem Arbeitgeber (Betrieb ca 30 MA) nach der Geburt meines Sohnes Elternzeit bis zu seinem 1. Geburtstag beantragt. Will im Anschluss dann Teilzeit (30 Std. statt 38,5) arbeiten. Er meint nun, das hätte ich vorher gleich mit beantragen müssen. Stimmt das? LG, Mekeju
Ja, das stimmt. Du musst dich für die ersten zwei Jahre der Elternzeit verbindlich festlegen, ob und ggf. wie du arbeiten willst, damit der AG eine Planungssicherheit hat. Jetzt kannst du nur auf seine Kulanz hoffen... junima
Danke für deine Info. Werde dann mal in meiner Firma anfragen. Vielleicht habe ich ja Glück...
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