Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe privat eine Tagesmutter für meine Tochter gefunden. Diese wird ab Mitte Januar gegen Bezahlung natürlich meine Tochter während meiner Arbeit hüten. Muss ich diese offiziell anmelden? Wenn ja, wo und was bringt dies für Vor- und NAchteile. Sorry, kenne mich damit nicht aus und dachte, ich frage einfach mal hier nach. Liebe grüße von Tatjana
Das kommt darauf an, wie und wo die TaMu betreut. Eine "echte" TaMu betreut normalerweise die Kinder bei sich. Sie ist offiziell als solche beim Amt gemeldet. Sie ist praktisch eine Slebständige, die dir Ihre leistung in Rechnung stellt (ähnlich als wenn ein Handwerker deine Wohnung renoviert oder du zum Frisuer gehst). Du musst dich dann also um nichts weiter kümmern. Ist die TaMu aber eigentlich eine Kinderfrau, die nur Euer Kind bei Euch zu Hause betreut, könnte es sein, dass es sich um ein Arbeistverhältnis handelt. Du wärst dann praktisch Arbeitgeber und müsstest sie als Arbeitnehmerin anmelden, versichern usw. Das musst du also vorher klären... junima
Bei muss man vorher einen Antrag beim Jugendamt stellen (Antrag auf Betreuungsplatz). Die Tagesmutter muss vom JAmt "genehmigt" sein - also eine Art Ausbildung haben. Sonst brauchten wir nichts anmelden
Hallo, wir hatten eine Kinderfrau, die ins Haus kam. Einmal die Woche habe ich außerdem das Kind zu ihr gefahren. Sie war angemeldet auf 400€-Basis. Alles andere wäre mir viel zu riskant gewesen, sie hat sich auch einmal bei uns im Haus verletzt (Knöchel verstaucht) und war froh, dass das dann alles über die Unfallversicherung ganz offiziell laufen konnte. Viele Grüße Ulli
Ich habe eine Tamu, die beim Jugendamt als Kinderfrau gemeldet ist.Das Jugendamt übernimmt ein teil der >Kosten. Die tamu muss lehrgänge nachweisen können, und versichert ist sie übers Jugendamt,passiert in der Zeit meinen Sohn etwas oder er macht was kaputt ist es ein faöl für die Versicherung der Tamu, sie hat da ne extra versicherungen abschliessen müssen. Ich hatte auch mal ne zeit ne studentin als Tamu beim Jugendamt gemeldet,sie musste ne zusatzversicherung abschliessen für meinen sohn. Allerdings blieb die nur nen Monat, sie konnte hier nicht da nicht und am wochwenende hat sie dies vor und das.... obwohl sie vorher schon wusste welche zeiten auf sie zukommen...
also, wenn du dicha bsichern willst, solltest du eine tamu ahben, die gemeldet ist beim jugendamt. dann wird dein kind als betreuungsfall gemeldet und es besteht ganz sicher versichrungsschutz. bei der steuererklärung brauchst du eigentlich nur ein fromloses blatt, wo dei tamu und dein kinder namentlich erwähnt sind, und so die betreuung stattfindet und wieviel ihr im jahr bezahlt habt. das unterschreibt sie dann. dafür muß die tamu aber ncht beim jugendamt gemeldet sein. gruß claudia
Unsere ist über das Mütterzentrum angemeldet. So hat sie eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung mit abgeschlossen...diese gilt dann auch für meinem Sohn während der Betreuungszeiten. Sie hat dort auch eine Ausbildung als Tagesmutti abgeschlossen und nimmt an Fortbildungen teil. Sie bekommt pro Stunde 4 Euro.
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