Mitglied inaktiv
Hallo, möchte mal einen ganz anderen Aspekt aufführen: So wie ich es verstanden habe, war das eine Tagesmutter und keine Kinderfrau oder Nanny. Somit warst du NICHT Arbeitgeberin und die TaMu NICHT deine Angestellte. Ein Zeugnis musst - ja kannst und darfst du daher gar nicht für sie schreiben. Sie kann dich lediglich um ein Referenzschreiben bitten. Ob du das machst oder nicht, ist dir überlassen. Kären würde ich erstmal mit der TaMu, welche Motivation sie hat, eine solche Referenz von dir zu erbitten. Vermutlich möchte sie doch damit für sich werben. Wenn du jetzt also eine der "neuen" Mütter wärst, die überlegen ihr Kind zu ihr zu geben, was würdest du dann gerne aus einem solchen Schreiben erfahren wollen? So würde ich es dann abfassen. Eine andere Möglichleit wäre, einfach nur das zu erwähnen, was du wirklich uneingeschränkt positv bewertest und alles andere (z.B. Sauberkeit, Ordnung) völlig weg zu lassen. Du könntest dann noch auf dem Schreiben deine Tel.-Nr. für Rückfragen angeben. Wenn es eine Mama genau wissen will, kannst du ihr die weniger guten Dinge ja dann persönlich diplomatisch vermitteln. Schöne Grüße junima
ergänzung: es gibt doch eine sog. geheimsprache in arbeitszeugnissen: also z.b. wenn es heisst: "er/sie hat alle ihm/ihr aufgetragenenen aufgaben erledigt" bedeutet das eigentlich: er/sie war ein fauler sack und hat, wenn überhaupt, nur das nötigste gemacht. google doch mal unter "arbeitszeugnis geheimsprache" - da kommt man u.a. auf hinweise unter: http://www.jobware.de/ra/js/ai/2.html und dann schreibst du der tamu eine ganz trockene beurteilung, deren wahre bedeutung sie selber gar nicht richtig checkt, wohl aber ihre zukünftigen klienten. grüße von old mama
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit