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STUDIUM-wiedereinstieg und frage bez bafög

STUDIUM-wiedereinstieg und frage bez bafög

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halli hallo ihr lieben. letztes jahr im okt sind meine zwillis geboren.als ich erfuhr, dass ich ss war, brach ich mein studium im 2.sem ab (wollte eh das fach wechseln). wie haben hier erfahrene das mit dem wiedereinstig gemacht?wie lange habt ihr gewartet. es ist doch richtig, das mir die studiengebühren, die jetzt eingeführt wurden, erlassen werden!? wie sieht es mit bafög aus?bin ich jetzt eltern-unabhängig? ich wollte schon ein paar jahre warten, da ich weiß, wie stressig der studienalltag ist und wie lange man außer haus ist.und da mein mann auch studieren wird, wären wir beide kaum zu hause.das fände ich pers. to much für die kinder.und zwei unterbringen ist auch immer so ne sache, vor allem ganztags. freue mich auf antwort lg nadia


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Hallo, also ich glaube nicht, dass Dir beim Fächerwechsel die Studiengebühren erlassen werden. Das wäre wohl nur der Fall, wenn Du ordnungsgemäß beurlaubt wärst. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Eltern-unabhängig ist man doch nur, wenn man mehr als drei Jahre berufstätig und finanziell selbständig war (nach der Ausbildung), oder hat sich das auch geändert? Außerdem würde ich auf jeden Fall schnellstmöglich weiterstudieren. Wir haben hervorragende Erfahrungen mit der Mainzer Uni-Kita gemacht. Ok wir hatten zwar nur ein Kind (das zweite kam kurz danach), aber gerade wenn man studiert und wenig Einkommen hat, sind die Kita-Plätze nicht teuer. Später zahlt man dafür ca. 400€ pro Kind. Ich kenne viele Leute, die "wegen des Kindes" den Wiedereinstieg hinausgeschoben haben und dann nie fertig wurden. Alles nur wegen des Kindes, welches sich das ein Lebtag anhören muss. Aber ich kenne auch einen Fall, da hat die Frau ihr Studium (auch nur ein Semester vorher gemacht) nach 7 Jahren wieder angefangen und als das Kind 10 war, ihren Dipl.-Sozpäd. geschafft. Sie hat meinen höchsten Respekt, denn das ist nach so einem langen Ausstieg die Ausnahme. Alles Gute!


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Ich bin sogar ziemlich sicher, dass dir beim Wechsel des Fachs/der Fachrichtung die Studiengebühren nicht erlassen werden, falls es als Zweitstudium zählt oder ein Aufbaustudium ist. Außnahme: Mangelfächer im Lehramt. Du kannst dich meines Wissens nach beurlauben lassen (für wie lange weiß ich aber nicht) oder bekommst wegen kleinen (!!! unter KiGa-Alter) Kindern Zusatzsemester. Vergünstigt studieren kannst du meine ich nur, bis die Kinder drei Jahre alt sind. Wenn du "einige Jahre" aussetzen willst, denke ich nicht, dass du dann noch mit Vergünstigungen egal-welcher-Art rechnen kannst. "...und da mein mann auch studieren wird" davon würde ich mal die BaFöG-Sache abhängig machen. Wenn du verheiratet bist, sind sowieso nicht mehr deine Eltern das Maß der Dinge (war zumindest bei mir so), sondern dein Ehemann. Was auch im umgekehrten Fall hieße, dass sein Einkommen zugrunde gelegt wird, wenn du erst in "ein paar Jahren" anfängst zu studieren. Und mal noch ne andere Frage: Wenn dein Mann arbeitet und du studierst, wärt ihr doch auch den ganzen Tag nicht da. Wäre das dann nicht mehr too much für die Kinder? Google mal unter "studieren mit Kind" vllt findest du da die Infos die du brauchst. Viel Erfolg! Annette


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In NRW z.B. werden studierenden Eltern die Studiengebühren erlassen (ich glaub bis zu 3 Jahre lang?) - allerdings nur einem der beiden Elternteile, falls beide studieren. LG sun


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also, habe vergessen zusagen, dass ich das studium abgebrochen habe, weil ich nur 2 jahre beurlaubt worden wäre (incl. erziehungsurlaub!).da ich aber sofort abbrechen musste, hätte das nicht gereicht.ich bin zur zeit also keine studentin, fange dann neu an.habe im net gelesen, dass eine neue gesetzesgebung besagt, dass man bis zum 14.lebensjahr des/der kindes/kinder die gebühren erlassen bekommt, egal ob ein elternteil oder beide (niedersachsen). wegen elternunabhängig frage ich, weil ich kein bafög bekommen habe (ach doch, 36 €) und jetzt, mit kindern, müssen da meine eltern trotzdem im studium für meinen lebensunterhalt aufkommen? (kurz zur info:mein vater war selbstständig, hatte sich aber verschuldet.laut amt hat er genug verdient, laut bank haben sie kaum einen cent) danke euch trotzdem erst mal lg nadia


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Hallo, also wenn es keinen Ehemann gibt, müssen die Eltern natürlich aufkommen. Selbst wenn Du Hartz IV bekommst, holt sich der Staat das von Verwandten in gerader Linie zurück. Das wäre auch so, wenn Du verdienst und Deine Eltern oder Großeltern Pflegefall werden, dann zahlst Du für sie, falls sei kein Geld haben. Viele Grüße Ulli


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Ich hab meine Tochter nach dem 2. Sem. bekommen und dann ebenfalls Fachrichtung und Uni gewechselt. Fürs Bafög-Amt musst du den fachwechsel stichhaltig begründen. Allerdings gilt "Kind bekommen" nicht als Grund, nicht mal, wenn man so wie ich, dann die Uni wechselt um Wohnort, Studienort und Arbeitsplatz meines Mannes dichter zusammenzukriegen, damit die Betreuung halbwegs funktionieren kann. Muss halt was schreiben in Richtung "Hab erkannt, dass mir Fach XY nicht liegt, nicht erfüllt, zu anspruchsvoll o.ä. ist und mir Fach AB eher liegen würde." Das wird normalerweise akzeptiert und BAFÖG wird weitergezahlt, allerdings NICHT elternunabhängig. Und die bisher gezahlten Semester im ersten Fach werden von der Regelstudienzeit im neuen Fach abgezogen. Die Differenz bekommst du alles volles Darlehen, musst dann also die 2 Semester voll zurückzahlen. Ich bin kurz vor dem ersten geburtstag meiner Tochter wieder eingestiegen, zunächst mit 3 vollen Tagen á 5 Seminaren. Hab dann die Kleine um 10 zur TaMu gebracht und bin zur Uni, mein Mann hat sie um 16 Uhr abgeholt und ich kam um nach 20.00 wieder nach Hause. Seit sie jetzt im KiGa ist, geh ich nur noch vormittags zur Uni, bin inzwischen aber auch fast fertig. Alles in allem geht das ganz gut, bin fast scheinfrei und erwarte das zweite Kind. Dann steht nur noch die Magisterarbeit an und dann bin ich hoffentlich fertig. LG, lupa