Mitglied inaktiv
Hallo Ihr! ist hier irgendwer, der helfen kann? Gibt es einen Pauschalbetrag zum Absetzen von Werbekosten, die man von einen Betrag oberhalb von 2100 € noch absetzen kann? ich habe jetzt gelesen, das es die normale Arbeitnehmerpauschale gibt, die da einsetzbar wäre. Stimmt das? Gibt es noch anderes? Wer helfen kann, bitte mit Querverweise und §! Vielen Dank Und viele Grüße
Hallo, nein, soweit ich weiß muss alles oberhalb der Pauschale versteuert werden - für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es nur den Freibetrag, alles wäs mehr ist, ist ja keine Aufwandsentschädigung mehr, sondern wird wie Lohn behandelt - es müssen dann nicht nur Steuern, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge davon bezahlt werden. LG Dhana
Hi, den Arbeitnehmerpauschbetrag kannst du nur bei der ÜL-Pauschale nutzen, sofern er nicht bereits bei anderen Einkunftsarten genutzt wurde bzw. dort überstiegen wurde durch Werbungskosten. D.h. 2x Pauschale ansetzen geht nicht. Aber der Ansatz von den tatsächlichen Werbungskosten, die in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen (Fahrtkosten...) ist problemlos mögl., zumindest bis zur Höhe des Betrages, um den die Einnahmen die 2100 Eur übersteigen. Gruß, Speedy
Danke für Eure Antworten Grüße
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