Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich lebe seit Mitte diesen Jahres mit meinem Freund zusammen und wir haben seit kurzem auch ein gemeinsames Kind. Vorher lebten wir als jeweils alleinstehende Alleinerziehende und hatten daher Steuerklasse II. Nun hab ich gehört, daß man in die Klasse I gehört, sobald man mit jemandem über 18 Jahre zusammenlebt, der nicht in Ausbildung ist. Stimmt das? Und trifft das auch auf uns zu? Danke schonmal. LG Tina
Erklärung Steuerklasse II: Du hast ein Anrecht auf diese Steuerklasse sofern Du ALLEIN für Dein Kind sorgst und in diesem Sinne auch allein WOHNST. Sobald Du mit jemanden, egal ob Freund, Untermieter, Oma zusammen wohnst, bist Du im Verständnis des Gesetzes nicht mehr "alleinerziehend" - insofern Lohnsteuerklasse I. Schau mal im AE-Forum, da wurde die ähnliche Frage letzte woche gestellt. Ab 3 Monaten Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung mußt das auch dem Finanzamt melden. Da davon ausgegangen wird, dass Ihr in eheähnlicher Lebensgemeinschaft auch Eure Finanzen geteilt werden. Manchmal ungerecht (z.B. im Fall Untermieter) - ist aber so. LG Sue
schau mal hier: Als alleinerziehend gilt, wer: keine Haushaltsgemeinschaft (Haupt- oder Nebenwohnsitz) mit einer anderen volljährigen Person bildet, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (= Kinderfreibetrag) oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind, das seinen gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienst ableistet oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt. Arbeitnehmer, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können die Steuerklasse II dagegen nicht erhalten. Die Gemeinde darf einem alleinerziehenden Arbeitnehmer bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten nur dann die Steuerklasse II bescheinigen, wenn dieser der Gemeinde schriftlich versichert, dass er die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages erfüllt. Die Gemeinde ist für die Eintragung der Steuerklasse II zuständig, wenn der Alleinerziehende mindestens ein minderjähriges Kind hat. Bei Alleinerziehenden, deren Kinder zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird die Steuerklasse II hingegen auf Antrag vom Finanzamt eingetragen.
Ja, das stimmt - ist bei uns auch so. Wir leben unverheiratet zusammen und kommen gemeinsam für die gemeinsamen kinder auf. deshalb haben wir beide auch je 1 kind (also 2 x 0,5 kinder) auf der steuerkarte und sind beide in steuerklasse 1. lg paula
Danke für eure Antworten. Dann geh ich mal morgen gleich los und laß das ändern. LG Tina
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