Henni
Hallo hab vor eingier Zeit ja schon mal rumgefragt...nun haben wir einen Notartermin und geth geht um Testamet und Patientenverfügung und vorsorgevollmacht oder wie das heißt...herje, was man so alles beachten muss... aber es st wirklich gerade ein Bekannter von uns völlig überraschend gestroben (Aorta geplatzt) und die Frau steht nun mit 4 Kindern (12-19) und dem Chaos und ohne testament etc da...das möchte cih echt vermeiden... Wollt ich nur mal berichten....
Hallo, kann ich verstehen, wir haben noch kein Testament gemacht und auch sonst ist nicht viel geregelt.... Irgendwie schieben wir das so vor uns her. Wobei es echt wichtig wäre. Erst bei so einem schlimmen Vorfall erinnere ich mich dann wieder, dass wir das doch bald mal in die Wege leiten sollten. melli
Ohne Testament finde ich nicht so schlimm, denn hier greift die gesetzliche Erbfolge und die regelt das eigentlich so, wie ich es für mich im Moment auch gut fände. Somit wäre ein Testament erst notwendig, wenn sich da etwas an den Lebensumständen ändert. Aber eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finde ich sehr wichtig - für alle Beteiligten: für mich, für die Behörden, für den Arzt und gerade auch für den Bevollmächtigten bringt es bei umfassenden Festlegungen eine Menge Sicherheit. Das haben wir in der Familie schon gesehen. Also Daumen hoch für alle, die sich kümmern - auch wenn es im ersten Moment etwas Überwindung kostet, sich damit zu beschäftigen.
Was läuft/lief bei Eurem Bekannten so schief? Wir hatten uns auch schon ausgiebig Gedanken gemacht, aber festgestellt, dass jede der durchdachten Varianten ihre Vor- und Nachteile hatte und die gesetzliche Regelung recht vernünftig ist. Eine Patientenverfügung habe ich noch nicht da ich mir noch nicht so ganz klar bin was ich will und was nicht. Servus Laufente
sehr vernünftig! wir wollen uns auch an das thema ranmachen, aber irgendwie schieben wir es auch vor unshin. wobei testament nicht mal so das große thema ist, denn die gesetzliche regelung ist für uns ok. wichtiger ist für uns eine vorsorge für die kinder zu treffen, solange sie noch nicht volljährig sind, sollte uns beiden was zustößen. unsere familien sind auf 2 kontinenten (europa, südamerika), ist etwas schwierig. patientenverfügung: guter punkt, ich weiß aber noch nichtwas ich will.
das kann bei der bekannten doch nur schief ghen,...stell dir vor es sit grundbesitz da....die darf den cnith so einfach verkaufen....1 Kind ist volljährig....die anderen 3!!!!bekommen dann vom Jugendamt wen zur seite gestellt um die Interessen zu vertreten....den minderjährigen gehört jka uch was......und das darf denen nciht so einfach entzogen werden,....schwierige Erbengemeinschaft.....
"die anderen 3!!!!bekommen dann vom Jugendamt wen zur seite gestellt um die Interessen zu vertreten" Wie kommst Du denn darauf? Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft nach gesetzlicher Erbfolge, die Mutter ist als nunmehr allein Sorgeberechtigte auch die Vertreterin der minderjährigen Kinder. Außer es wird, aus gegebenem Anlass, ein gesetzlicher Betreuer für finanzielle Belange bestellt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, ggf. noch einen Testamentsvollstrecker und auch Vermögensverwalter zu bestellen, insbesondere, wenn der Fall eintritt, das beide Eltern versterben und die Kinder noch minderjährig sind. Je nach Lebensversicherung der Eltern kann da schon ein nettes Sümmchen für die "Pflegeeltern" zusammenkommen, da ist mir lieber, da schaut noch jemand anderes drauf.
ist echt sinnvoll.
Haben wir auch alles gemacht und auch geregelt (mit Rücksprache der betreffenden Personen), bei wem die Kinder hin kommen sollen wenn uns was schlimmes passieren sollte. Halte cih für wichtig.
Bei uns hat mal meine SchwieMu so nebenbei erwähnt: "Na wir sind ja noch Jung, wen Euch was passieren würde, würden wir uns um die Kinder kümmern" ....
...das war ansporn genug, dass schnell zu Regeln und auch das Thema Geld (damit usner Geld unseren Kindern zur Verfügung steht...)
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