Mitglied inaktiv
Hallo Ich hab mal eine Frage an euch. Mein Mann würde sich gerne selbständig machen wollen (Hausmeisterservis oder so was in der Art). Wie geht man denn da am besten vor, worauf muß man achten und wie funktioniert das dann mit dem ganzen Schriftkram (Buchaltung), das würde ich dann machen? Regina
Hallo Regina, auf jeden Fall solltet Ihr Euch vorher beraten lassen und nicht ins Blaue rein planen. Du schreibst leider nicht, von welcher Ausgangsposition Ihr starten wollt. Wenn Dein Mann Arbeitslosengeld I bekommt, kann er Überbrückungsgeld beantragen für ein halbes Jahr. Das Arbeitsamt bietet auch Beratungen zum Thema Selbständigkeit an. Wichtig ist hierbei ein wasserdichtes Konzept, wenn das nicht abgesegnet wird, gibts keine Unterstützung. Für den "Papierkram" würde ich Dir dringend eine Fortbildung empfehlen, grade als Selbständiger muss man da sehr sorgfältig sein. Das Wichtigste am Anfang ist ein guter Steuerberater, vielleicht kennt Ihr jemanden, der Euch wen empfehlen kann. Mir hat das echt einiges gerettet, denn ich hab mich aus dem Studium und der Not heraus selbständig gemacht und habe auch keinerlei finanzielle Unterstützung bekommen. Schon vor der Geschäftseröffnung solltet Ihr Kontakte knüpfen, vielleicht zu Hausverwaltungen o.ä., eventuell könnte man einen Hausmeisterservice auch mit Reinigungsdienstleistungen koppeln... Du siehst, der Möglichkeiten gibt es etliche. Schreib doch mal, wie Eure Voraussetzungen sind, dann kann ich Dir noch genauere Hinweise geben, so ich welche habe:-) Alles Gute, und viele Grüße Susi
...nur so als Hinweis am Rande. Das Ganze heisst jetzt Existenzgründerzuschuss und wird sowohl für ALG I- als auch ALG II-Empfänger gezahlt. Genaueres ist bei der Arbeistagentur zu erfahren...
Hallo Junima, herrje, wenn man einmal nicht aufpasst...:-) Danke für den Hinweis, da bin ich ja echt uninformiert...hab gleich nochmal nachgelesen, also nochmal vielen Dank:-) Viele Grüße Susi
Hallo Regina, bei den rechtlichen Sachen kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Aber ich kann Dir mal kurz aufzählen, welchen Service unsere Hausmeisterfirma bzw. die, die unsere Vermieterin engagiert hat, so anbietet: - Treppenhausreinigung inkl. Fenster putzen im Treppenhaus etc. - 2x jährlich Putzen der riesengroßen Wintergartenfenster von außen - Pflege der Grünanlagen rund ums Haus - Winterdienst auf dem Grundstück am Haus - Reparaturen in der Wohnung (Schimmelbehandlung, Jalousieaustausch, Austausch von Abflüssen/Mischbatterien etc., Fenstergriff nachstellen ...) Ich denke auch, ihr solltet erstmal ein schlüssiges Konzept erarbeiten. Will Dein Mann das dann ganz allein machen (von der Buchhaltung mal abgesehen, die Du machen wirst) oder will er noch Mitarbeiter einstellen? LG Dani
...mein vater hat sich letztes jahr auch mit einem hausmeisterservice selbstständig gemacht und im mom läuft es gut, nur mit den festverträgen hapert es. aber vielleicht ist das bei euch in der gegend einfacher! also wie schon gesagt das überbrückungsgeld gibt es nicht mehr, das mit dem existenzgründerzuschuss ist auch so eine sache. da mein mann sich auch vor kurzem selbstständig gemacht hat weiß ich auch rat :-) den existenzgründerzuschuss bekommst du nur in form eines mikrodarlehens (für evtl. gerätschaften), aber auch nur wenn du ein komplettes konzept abgibst, was erst mal bewilligt werden muss. und du musst schon kundschaft nachweisen können, z.b. ne rechnung darüber das er bei jemandem treppenhaus reinigt usw....ist leider etwas schwieriger geworden! ansonsten ist es so, das dein mann erst mal ein gewerbe anmelden muss, kostet nur ein paar kröten, und dann mit der anmeldung zum arbeitsamt und das melden. dann ist er auch nicht mehr als arbeitssuchend eingetragen...dann bekommt dein mann solange weiterhin alg, bis er euch selbst davon ernähren kann...wenn er verdient, aber nich genug einbringt, worde es vom arbeitsamt angerechnet, das würde bedeuten das ihr jeden monat nachweisen müsste, was reingekommen ist. das dazu :-) also kein überbrückungsgeld mehr, stattdessen überbrückungsweise alg.... ansonsten würde ich mich noch um einen steuerberater kümmern, der euch sicherlich viel weiterhelfen kann und auch muss....was die buchhaltung an geht, ist das nich schwer. meine mama macht das auch für den papa und man muss eigentlich nur alle quittungen aufheben und ein bissl was rechnen, der rest steuerbüro... achso, noch was. um das unternehmen publik zu machen, würd ich ein bissl werbung machen (kenn mich aus, bin vom fach ;-) )...hatte für mein vater und für meinen mann, eigens ein logo etc. erstellt und visis, briefpapier, homepage erstellt, sowie flyer...wenn du jemanden hast der das günstig macht, lass es machen. effektiv und günstig ist auch autowerbung....so hoffe dir geholfen zu haben :-) lg jessi
Hallo Also, erstmal vielen Dank für eure Antworten. Damit kann ich schon etwas anfangen. Also, wir bekommen Hartz IV und mein Mann sowol auch ich sind z.Z. geringfügig beschäftigt und bekommen beide 150€ im Monat. Wir wollen aber endlich nicht mehr länger dem Staat auf der Tasche liegen. Leider ist es hier bei uns(MVP) nicht sooo rosig mit den Arbeitstellen, deshalb denken wir jetzt über die Selbständigkeit nach. An Kontakten mangelt es eigentlich nicht. Mein Mann wird sehr schnell drauf angesprochen, wenn irgendwo eine helfende Hand gebraucht wird. Z.B. bei Umzügen helfen, versch. Arbeiten im und am Haus oder wenn es darum geht Boote zu polieren und Anstriche zu erneuern. Aber wenn ich mir so Twinmädels Postig ansehe, hat das ja nicht viel mit Hausmeisterservice zu tun. Aber vielleicht so als Allroundhandwerker oder so. Ich denke schon, daß es laufen würde. Die erste Zeit würde er das allein machen, wenn die Aufträge dann mehr werden, würde er schon noch jemanden einstellen. Wie hoch wäre denn der dieser Zuschuß, und wie lange würde man den bekommen? Und die Gewerbeanmeldung, was kostet das? Für nächste Woche haben wir schon mal einen Termin beim Arbeitsamt gemacht, um uns mal richtig beraten zu lassen. Regina Achso, Jessi, wegen der Werbung, wenn es mal so weit ist, darf ich dann auf dich zurückgreifen?
Die Gewerbeanmeldung kostet nicht die Welt (Gebühr legen die Gemeinden fest, liegt nach dem was ich kenne zwischen 20,- und 50,-€). Wie hoch der Zuschuss ist, kann man euch direkt bei eurem Gespräch bei der Arbeitsagentur sagen. Die haben so eine Mustersoftware mit der sie das sofort überschlägig ausrechenen können. Die Zahlung des Zuschusses ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die euch auch im Gespräch genau erläutert werden sollten. Die wichtigste ist wohl die Ausarbeitung eines Businessplans, der dann von einer fachkundigen Stelle auf seine Tragfähigkeit/Realisierbarkeit geprüft und positiv bewertet werden muss. Da wären wir, nachdem, was du beschreibst, auch schon beim ersten offenkundigen Problem: Die Arbeiten, die dein Mann anbieten will, gehören in vielen Bereichen zu Tätigkeiten, die in Deutschland nur von Handwerksbetrieben durchgeführt werden dürfen. Einen Hanwerksbetrieb eingetragen lassen/führen, darf aber nur ein Handwerksmeister oder Ingenieur. Da besteht keine Chance, dass der Businessplan genehmigt wird. Ausserdem gibt es da richtig Ärger mit der Handwerkskammer, wenn man es trotzdem tut. Bestimmte Leistungen/Arbeiten dürfen aber unter gewissen Voraussetzungen doch von "Nornmal-Menschen" ausgeführt werden (Beispiel: professionelle Gebäudereinigung/Fensterputzen nur vom Handwerksbetrieb; Reinigung und Putzen "nach Hausfrauenart" -heisst wirklich offiziell so - darf jeder gewerblich anbieten.) Da müsst ihr Euch also eine gute Gründerberatung einholen, was und in welchem umfang zu realisiern ist... Viel Glück und Erfolg! junima
Hatte ganz übersehen, dass ihr ja beide ALG II bekommt. Da heisst der Gründungszuschuss "Einstiegsgeld" und die Höhe lässt sich ganz genau angeben: Das Einstiegsgeld beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung, also 172,50 Euro (für einen Alleinstehenden). Zusammen mit der Regelleistung in Höhe von 345 Euro erhält ein geförderter Alleinstehender demnach 517,50 Euro zusätzlich zu Miete und Heizkosten und eventuellen weiteren Zahlungen. Das Einstiegsgeld hängt zusätzlich von der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab: Für jedes zusätzliche Mitglied erhöht es sich um weitere zehn Prozent der Regelleistung, das sind 34,50 Euro. Die Förderung kann auch dann etwas höher angesetzt werden, wenn gravierende Vermittlungshemmnisse vorliegen, die das Finden eines Arbeitsplatzes erschweren, oder wenn die Arbeitslosigkeit schon recht lange besteht. Der Zuschuss soll aber insgesamt 100 Prozent der Regelleistung nicht übersteigen. Gezahlt wird das Einstiegsgeld maximal 2 Jahre, das legen die Agenturen nach ihrem Ermessen fest. Auf keinn Fall vor dem Gespräch bei der Agentur ein Gewerbe anmelden - erst nach poitiv beschiedenem Businessplan oder wenn die Agentur ein o.K. gibt! Macht euch doch mal hier schlau: www.gruenderzuschuss.de junima
Nochmal Danke, daß du dich nochmal gemeldet hast. Wie schon geschrieben, werden wir nächste Woche erstmal zum AA und dann werden wir das beste daraus machen. Regina
hallo regina, dieses mikrodarlehen wird einmalig ausgezahlt, da muss man nachweisen was man braucht an geräten und so. wenn dann dieser so genannte businessplan bewilligt wurde, kann je nach sachbearbeiter entschieden werden, ob sie dir das darlehen genehmigen, welches dann zinslos in raten abgezahlt werden kann... die gewerbeanmeldung hat bei uns 30€ gekostet.... und natürlich kannst du dich gerne bei mir melden wenn ihr hilfe braucht, was die werbung angeht :-) kein thema! hab mal meine emailaddy hinterlegt und du kannst mich auch über die HP meines Mannes erreichen www.atedvservice.de liee grüße jessi
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