Mitglied inaktiv
Hallo an alle, ich habe vor, mich als Nagelpflegerin selbständig zu machen. Anfangs wollte ich das nebenberuflich machen. So, nun meine Frage und ich hoffe, es ist jemand unter Euch, der mir helfen kann :-) Nächtes Jahr im Mai ist meine Elternzeit vorbei - die 3 Jahre sind schon um - vergieng rasend schnell. Danach ist man ja nicht mehr sozial- und rentenversichert und sollte daher wieder arbeiten gehen. Wie sieht es denn dann mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit aus. Die ist man dann ja auch nicht renten- oder sozialversichert oder? LG Sonja
Am besten kann dir da deine Krankenkasse weiterhelfen, aber ein bisschen weiß ich auch. Wenn du selbstständig bist, musst du dich selbst kranken- und pflegeversichern, entweder freiwillig in einer gesetzlichen KK oder privat. Wie es mit der Arbeitslosen- und Rentenversicherung ist weiß ich nicht, denke aber, dass du da nicht versichert bist.
Hallo, mein Vater war selbständig. Rentenversicherung ist dann freiwillig. Ich vermute, dass es mit der Arbeitslosenversicherung genau so ist. Gruß, Kirsten
Hallo ihr zwei, ja, das hab ich vermutet. Aber das kann ich dann nicht selber bezahlen. Da ich dann ja nur 400,00 Euro im Monat verdienen darf. Wenn ich dann auch noch die zwei Versicherungen selber zahlen soll, bleibt mir nix mehr übrig. So ein sch... LG Sonja
Hallo Sonja, wirst Du denn nach den 3 Jahren Elternzeit nur noch selbständig sein oder willst Du wieder zurück an deinen ARbeitsplatz und zusätzlich also weiterhin ein Nebengewerbe betreiben? In dem Falle bist Du ohnehin versichert. Falls Du allerdings nur noch das Nebengewerbe betreiben möchtest, musst du dich selbst versichern. Ich glaube auch, dass Du das NG dann als Hauptgewerbe anmelden musst. Arbeitslosen und Rentenversicherung sind freiwillig. Pflicht sind nur KV und PV. Ruf doch mal bei deiner Krankenkasse an. Die helfen Dir weiter. Die Beiträge werden nach dem Einkommen berechnet. Wenn Du nur ein minimales Einkommen hast, wirst Du nur den Mindestsatz zahlen müssen. Ich spiele auch mit dem Gedanken ein Nebengewerbe anzumelden und möchte freiwillig in der gesetzlichen KV bleiben. Ich habe nur nicht ganz verstanden, warum Du nur 400 Euro verdienen darfst?
Hallo Sonja, das Hauptproblem bei dem Ganzen ist sicher die Krankenversicherung, oder? Wenn Du verheiratet bist, kannst Du Dich nach Ablauf der Elternzeit bei Deinem Mann (wenn er in der gesetzlichen Krankenhasse ist), familienversichern. Zeiten für die Rente werden weiterhin angerechnet, wenn Du Dich arbeitssuchend meldest. Ob Du nach 3 Jahren Elternzeit noch ALG bekomst - keine Ahnung. Aber mit einer selbstständigen Tätigkeit erwirbst Du auch keinen neuen Anspruch. LG Dani
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