Mitglied inaktiv
Hallo es geht um die Erzeiherin emines Sohne, die SUPER ist und total nett..aber fast jedes Jahr die krise kriegt: Sie hat seit 10 Jahren die Erziehungsurlaubsvertretung für eine andere erzeiherin! Die hat vor 10 JAhren ihr erstes Kind bekommen, dann 2 Jahre EU, dann wieder ein Kind, wieder 2 Jahre...dann um ein Jahr verlängert, dann 3. Kind, wieder 2 Jahre, nochein ajhr verlängert, dann klappte es mit nummer 4 nicht sofort, sie musste nach 3 Jahren EU dann kurz mal 6 Wochen hochschwanger arbeiten, so dass unsere Erzeiherin mal 6 Wochen arbeitslos war...dann bekam sie wieder den EU vertretungsvertrag für 2 Jahre.... nun ist kind nummer 4 2 Jahre alt und unsere erzeiherin bibbert wieder, ob die Dame denn nun mit 4 Kindern ihre volle Stelle wiederhaben will oder nicht... DAS KANN doh nciht angehen, oder??? seit ZEHN jahren immer nur auf die Entscheidung einer anderen frau angewiesen zu sein, die diese übrigens immer kurz vor knapp trifft, also garantiert KEINEN Tag eher als sie melden muss... ist das überhaupt RECHTENS??? ist das nicht ein kettenvertrag??? Träger ist die Kath kirche...wer kann helfen??? LG HEnni
Das Problem ist, dass die Erzieherin immer mit sachlichem Grund (Elternzeit-Vertretung) befristet eingestellt wurde. Hätte die Befristung keine Begründung, hätte sie schon längst einen unbefristeten Vertrag einklagen können.
genauso ist es, es liegt stets ein sachlicher Grund für die Befristung vor.
Hallo ich habs befürchtet..aber es ist SO fies, die "vertretung" ist 1000 mal besser als die , für die sie seit 10 Jahren vertretung macht. klar, das ist KEIN grund, aber ne schweinerei ist es doch auch wenn man da immer nur so weitergehangelt wird, oder??? gibts da nciht irgendwann mal nen "gnadenvertrag?? vielleicht bekommt die frau ja NOCH 4 Kinder????? ich finds übel... Lg HEnni
...dass die Dame kündigt, weil sie sich ihren vier Kindern widmen möchte und kein TZ-Angebot bekommen kann (muss sie ja nicht). Eine weitere MÖglichkeit wäre, wenn die Gemeinde mehrere Kindergärten hat, mit ihr eine andere STelle zu besetzen, falls eine frei wäre. Es könnte auf jeden Fall nützen, wenn Ihr als Eltern (oder der Elternbeirat), mit dem Träger sprecht. Das findet bei uns (auch katholische Einrichtung) ganz regelmäßig so statt und bringt hin und wieder Erfolge. Gruß und viel Glück. Tina
Moment mal - ich bin mir nicht sicher ob das rechtens ist - ich war selbst jahrelange SS-Vertreung. Ein befristeter Vertrag darf nur mit Begründung ausgestellt werden - aber nach meiner Meinung nur zwei Mal verlängert werden und max 3 Jahre dauern. Da würde ich mir mal aus dem Internet die entsprechenden Passagen raussuchen - das dürfte auch nix mit dem Träger zu tun haben. Lena
Doch, das ist rechtens, da es sich um einen sachlichen Befristungsgrund handelt, nämlich die Vertretung. Unsere Dienststelle hier macht das nicht über so lange Zeit, da sie irgendwie doch befürchten, jemand könne sich einklageln, das ist jedoch rechtlich gar nicht gesichert. Wenn Du darauf aber rumhackst ist die einzige Alternative, dass der Vertrag gar nicht verlängert wird, sondern eine neue Vertretung eingestellt. Gruß, Renate
es soll ja nciht nach hinten losgehen... Aber: ich denke ich werd als Elternbeirätin einfach mla den träger noch mla ansprechen. Ich finde es einfach cniht wirklich fair, wobei bei DEN schlechten Aussichten für erzieherinnen ist sie natürlcih Froh um jede verlängerung...aber 10 Jahre..ich weiß nciht... LG und danke euch Henni
bei uns gibt es z.B. keine unbefristeten stellen mehr für neue angestellte. die werden alle nur noch für 2 jahre angestellt. und dann vertragsverlängerung oder nicht. grund. in nrw werden die horte geschlossen wegen der offenen ganztagsgrundschule, und die dort festangestellten erzieherinnen müssen zuerst unterkommen. leider ist das so. und daß ist ja auch ein problem im öffentlichen dienst, da kann man sich ja eweig befreien lassen. zumindest hat man die zusage auf den job, auch nach mehr als 10 jahren zu hause. gruß claudia
Hi, es ist leider rechtens so. Die Problematik der Kettenarbeitsverträge gibt es nicht mehr. Jeetzt wird immer nur noch der letzte AV betrachtet - und wenn da die Befristung einen sachlichen Grund hat - und das ist eine Elternzeitvertretung - dann ist es ok. Gab gerade ein Urteil vom BAG dazu, betraf eine Lehrerin, die seit 10 Jahren nur vom Herbst bis zu den nächsten Sommerferien einen Vertrag bekommt und dann nach den Ferien wieder die nächste Vertretung. In den Ferien war sie immer arbeitslos. Das BAG hat bestätigt, das das so ok ist. Gruß, Speedy
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