Mitglied inaktiv
Hallo, eine Frage. Ich fange jetzt zum 01.04. einen neuen Job an und habe 6 Monate Probezeit bis Ende September. Wenn ich in der Probezeit schwanger werde, kann mich mein Arbeitsgeber dann kündigen oder habe ich auch bei Schwangerschaft in der Probezeit Kündigungsschutz? Kann mir jemand helfen! Danke und Gruß!
Guten Morgen! Also ich war damals so blöd und hab meinen Chef zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit über meine Schwangerschaft informiert. Einen Tag später hatte ich die Kündigung in der Hand. Und ich hab damals wirklich geglaubt, er würde mich trotzdem fest einstellen... Wie naiv ich doch war! Also ich weiß nicht, wie es heute ist (bei mir ist das Ganze über 10 Jahre her) aber ich denke, es hat sich nichts geändert, oder? LG Heike
Oh doch hat sich :) In dem Moment wo du schwanger bist und es dam AG mitteilst hast du Kündigungsschutz, auch in der Probezeit. Sollte in der Probezeit gekündigt werden und du hast dem AG noch nicht mitgeteilt das du schwanger bist, kannst du das innerhalb von 14 Tagen nachholen und es gilt der Kündigungsschutz. LG Xav
ich weiß zwar nicht wie´s vor zehn jahren war, aber heute kann eine schwangeren nicht ohne genehmigung der aufsichtsbehörde gekündigt werden. ich wurde auch in der probezeit schwanger. einen tag später wurde mir gekündigt (zum ende der probezeit). damit ist kein durchkommen: die kündigung ist unwirksam. lg
genau so ist es. Deswegen sind ja befristete VErträge so beliebt, denn die enden IMMER.
Hallo, es gilt auch der besondere Kündigungsschutz für Schwangere bereits während einer vertraglich vereinbarten vorgeschalteten Probezeit. Auch hier ändert die Probezeit also nichts daran, dass der Arbeitgeber einer Schwangeren während der Schwangerschaft nicht kündigen kann. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. LG Steffi
Wie naiv ich doch war! Wahrscheinlich war es damals auch schon so, daß man in der Probezeit nicht gekündigt werden kann aber ich habe es einfach so hingenommen. Stundenlang geheult und zum AA gegangen... Auf jeden Fall gut für Tante :-) LG Heike
Nein, in der Probezeit hast du kein Kündigungsschutz.
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