Mitglied inaktiv
Hallo, eine Freundin von mir befürchtet, wieder schwanger zu sein. Sie hat aber vermutlich ab nächster Woche eine Festanstellung bei einer Firma, für die sie z.Zt. Teilzeit arbeitet. Sie war die letzten Jahre im Erziehungsurlaub und dann arbeitslos, hatte nun diesen Job wieder gefunden zum Einstieg, und so wie es aussieht wird sie übernommen. Wenn sie nun die Schwangerschaft verschweigen würde, den festen Job antritt und danach erst sagt, daß sie schwanger ist, bleibt sie dann trotz Probezeit fest angestellt, oder wird sie dann entlassen? Danke für eure Hilfe. LG Mandana PS: sie hatte vorher eine sehr schwere SChwangerschaftszeit, dann eine sehr schwere Geburt und das Kind musste zu allem Übel auch noch beatmet werden, usw. War ziemlich komliziert und ein kleines Wunder, daß ihr Sohn das alles überlebt hat. Daher will sie eignetlich kein 2. Kind mehr haben. Wenn ich jetzt wüsste, daß sie den Job aber trotzdem behalten würde, könnte ich ihr wenigstens diesen Überlegungsweg ausreden.. also daß der Job für eine Abtreibung schonmal kein Grund ist. Es soll meiner Meinung nach trotzdem ihre Entscheidung sein, ob sie das Kind behalten würde oder nicht, aber... naja, wenn sie sich wenigstens um den Job nicht kümmern muss, behält sie ja vielleicht das Kind. Ohje.. habe mich sehr kompliziert ausgedrückt, bin in Eile, sorry!
...sie darf die Schwangerschaft verschweigen, ja sogar auf eine direkte Frage danach ob sie schwanger ist lügen. Die Frage danach ist ohnehin verboten. Ist der Vertrag erstmal unterschrieben, und sie teilt in der nächsten Minute ihre Schwangerschaft mit, steht sie sofort unter Kündigungsschutz. Da ist die Gesetzeslage ganz eindeutig! Andere Frage: Wenn sie doch bereits Teilzit für die Firma arbeitet, dürfte es in der Festanstellung sowieso gar keine Probezeit geben. Eine Probezeit ist nur zulässig wenn sie, wie der Name schon sagt, zur Erprobung des Mitarbeiters dient. Jemand, der bereits beschäftigt ist (gilt auch für Teilzeit und auch bei Beschäftigung über ein Zeitarbeitsunternehmen, wenn es prinzipiell die gleiche Tätigkeit ist), muss nicht mehr "erprobt" werden! junima
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